Vertraute Commenda, Doskozil: Die ÖVP fragt, ob der Generalstabschef immer noch das volle Vertrauen des Ministers genießt.

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Wien – Die Sache liegt inzwischen mehr als vier Jahre zurück, bedeutet für den amtierenden Generalstabschef Othmar Commenda aber eine große Belastung und Ärger mit der Staatsanwaltschaft: Im Jänner 2013 war er auf Weisung des damaligen Verteidigungsministers Norbert Darabos (SPÖ) Vorsitzender einer Wiederbestellungskommission für den untadeligen Offizierskameraden Frejo Apfalter. Darabos wollte Apfalter, der selbst der Sozialdemokratie zugerechnet wird, aber unabhängig agierte, nicht weiter als Sektionschef und nationalen Rüstungsdirektor haben.

Befangener General

Die von Commenda geleitete Kommission lieferte das gewünschte Ergebnis: Apfalter sei "in hohem Ausmaß" geeignet, seinen Job zu behalten. Klingt gut, ist es aber nicht. Nur wenn die Kommission entschieden hätte, Apfalter sei "in höchstem Ausmaß" geeignet, hätte Darabos nicht umhingekonnt, Apfalter weiterzubestellen.

Apfalter wurde abgelöst und in Pension geschickt – was letztlich mit einem Einkommensverlust verbunden war, den Apfalter nun einklagt. Vor dem Obersten Gerichtshof hat Apfalter schon insofern recht bekommen, als festgestellt wurde, dass Commenda befangen war und falsch entschieden hat.

Staatsanwalt ermittelt

Das wiederum setzte eine ganze Reihe weiterer rechtlicher Verfahren in Gang. Zunächst prüfte die Disziplinarkommission, ob Österreichs höchster Offizier falsch gehandelt hat. Dies mit dem Ergebnis, dass die Sache verjährt sei. Eine Sorge weniger für Commenda.

Unangenehmer ist, dass Commenda wegen möglichen Amtsmissbrauchs angezeigt wurde. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt intensiv und hat Commenda bereits in der Sache vernommen. Für den General gilt die Unschuldsvermutung.

Mindestens 130.000 Euro Schaden

Und noch unangenehmer ist, dass Apfalter einen Nettobetrag zwischen 130.000 und 280.000 Euro eingeklagt hat, "das kommt darauf an, wie lange das Gericht annimmt, dass ich noch lebe".

Wer das bezahlen soll? Diese Frage stellt auch die ÖVP in einer parlamentarischen Anfrage an Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ): "Wird sich die Republik Österreich an den schuldhaften Verursachern dieser Leistungen im Sinne eines Regresses nach § 3 Amtshaftungsgesetz schadlos halten? Wenn nein, warum nicht?"

Und dann geht es erst recht auf Commenda los: "Hat der Chef des Generalstabs im Rahmen seiner äußerst umfangreichen Zuständigkeiten im Ressort auch Einfluss auf das Regressverfahren?", will der ÖVP-Abgeordnete Andreas Ottenschläger wissen.

ÖVP treibt Keil ins Verteidigungsressort

Die Absicht der ÖVP ist offenkundig, einen Keil zwischen den Minister und den Generalstabschef zu treiben. Zwischen den beiden herrscht ja bisher ein gutes Arbeitsverhältnis. Auch Spekulationen, dass die SPÖ-Regierungsfraktion die Funktion des Generalstabschefs in Zuge der Neuorganisation des Ministeriums abschaffen könnte, sind ins Leere gelaufen. Das Ministerium wurde reorganisiert, Commenda blieb (der schon am 23. November des Vorjahrs ergangenen OGH-Entscheidung zum Trotz) in Amt und Würden.

Die ÖVP bohrt jedenfalls: "Wird dieses Vertrauen nicht dadurch erschüttert, dass Ermittlungen der Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen den Chef des Generalstabs laufen? Werden in derartigen Fällen Beamte nicht von der weiteren Ausübung ihrer dienstlichen Verpflichtung suspendiert? Warum ist im gegenständlichen Fall keine Suspendierung erfolgt?" (Conrad Seidl, 31.3.2017)