Die drei Personen auf dem Vorschlag für die Rektorswahl an der Boku, die die Uni ab Februar 2018 leiten möchten Boku-Vizerektor Josef Glößl.

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Veronika Somoza, Vizedekanin der Fakultät für Chemie der Uni Wien.

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Hubert Hasenauer, Professor für Waldbau an der Boku und der frühere Senatsvorsitzende.

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Wien – Die Rektorswahl an der Universität für Bodenkultur (Boku) musste aufgrund einer Beschwerde des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen (AKGL) auf unbestimmte Zeit verschoben werden (der STANDARD berichtete). Der Einspruch richtet sich gegen den vom Senat an den Unirat weitergeleiteten Dreiervorschlag. Nun ist die Schiedsstelle am Zug.

Die Vorsitzende des AKGL, Cornelia Kasper, wollte dazu keinen Kommentar abgeben, die Causa sei vertraulich. Dem STANDARD liegt aber die mit 28. März datierte Beschwerde vor. Darin ist zu lesen, dass der AKGL zur Überzeugung gelangt sei, "dass diskriminierende Faktoren in der Entscheidungsfindung durch den Senat nicht auszuschließen sind".

Beworben haben sich neun Personen (fünf Männer, vier Frauen). Auf den Dreiervorschlag setzten die 18 stimmberechtigten Senatsmitglieder Boku-Vizerektor Josef Glößl (14 Stimmen), die Vizedekanin der Chemie-Fakultät der Uni Wien, Veronika Somoza (13 Stimmen), sowie Boku-Waldbau-Institutsleiter und Ex-Senatsvorsitzenden Hubert Hasenauer (zehn Stimmen). Der Vorschlag ist laut Gesetz ungereiht, der Unirat trifft daraus seine Wahl für den neuen Rektor oder die neue Rektorin.

Kein systematischer Qualifikationsvergleich

In der Beschwerde heißt es nun, die Begründung der Dreierliste "enthält keinen systematischen, nachvollziehbaren Vergleich der Qualifikationen der einzelnen BewerberInnen und deckt sich nicht in den aufgezählten Qualifikationskriterien mit dem Ausschreibungstext". Die Qualifikationen würden "wahllos entweder als besonders positiv oder auch als besonders negativ hervorgehoben, es wird offensichtlich die Meinung einzelner Senatsmitglieder wiedergegeben, subjektive Einschätzungen (,wenig charismatisches Auftreten') als Begründung für die Nichteignung einer Kandidatin herangezogen".

Der Vorschlag sei aufgrund der "subjektiven Darstellung und unschlüssigen Gewichtungen ... nicht nachvollziehbar", man habe Grund, "benachteiligende Differenzierungen" anzunehmen, wodurch "Kandidatinnen gegenüber den Kandidaten durch die Entscheidung des Senats eine weniger günstige Behandlung erfahren haben. Der AKGL kann daher eine Diskriminierung von Kandidatinnen auf Grund des Geschlechts nicht ausschließen."

Wunsch nach externer Personalberatung

Es folgt der Hinweis, dass der AKGL bereits am 1. März auf die "Einbeziehung einer Personalberatung ... zur Objektivierung des Wahlverfahrens" hingewiesen habe, was der Unirat abgelehnt habe.

Wie berichtet, stoßen sich auch mehrere Senatsmitglieder in einer E-Mail an den Unirat an der Begründung der Dreierliste. Diese divergiere inhaltlich deutlich vom "Meinungsbild" und dem "von einer deutlichen Mehrheit getragenen Ergebnis" im Senat. (Lisa Nimmervoll, 4.4.2017)