Österreichs Botschaften – hier jene in Athen – haben in Sachen Deutschpflicht einen gewissen Spielraum. Die Botschaft im ägyptischen Kairo blieb im vorliegenden Fall hart.

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Diese Aufforderung zur Stellungnahme wurde dem ägyptischen Visumsantragsteller zugeschickt. Wie im letzten Absatz steht, muss eine Stellungnahme "in schriftlicher Form und in deutscher Sprache" erfolgen.

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Wien/Kairo – Michael H., Facharzt in Wien, hat schon eine Reihe internationaler Kongresse mitorganisiert. Der Austausch mit Kollegen weltweit sei wichtig – auch mit Medizinern aus ärmeren Ländern: "Von diesen Ärzten kann man in Europa einiges über den Umgang mit Notfällen erfahren – und die Ärzte von dort können aus unseren Erfahrungen lernen."

Besagter Austausch, so H., finde auf Englisch statt: jener Sprache, in der sich die Mediziner-Community international verständige. Fachlich betrachtet seien die jeweiligen Landessprachen bei internationalen Veranstaltungen zweitrangig. Daher sei er "aus dem Staunen nicht mehr herausgekommen", als er einen "ausgewiesenen Spezialisten aus Ägypten" zu einem dreitägigen Kongress Ende März und Anfang April 2017 in Wien einladen wollte.

Bedenken gegen die Einreise

Am 7. März hatte der ägyptische Mediziner an der österreichischen Botschaft in Kairo einen Visumsantrag gestellt. Wenige Tage später bekam er ein Retourschreiben: Es bestünden Bedenken gegen seine Einreise.

Erstens habe er nicht nachgewiesen, über ausreichende Mittel für Aufenthalt und Wiederausreise zu verfügen. Zweitens sei sein Vorbringen "unglaubwürdig": Kongress in Wien, gebuchtes Hotel in Graz. Doch er könne eine Stellungnahme einbringen, "in schriftlicher Form und in deutscher Sprache".

Arzt kann kein Deutsch

"Der Kollege hat in Ägypten seine Familie sowie eine fixe Anstellung in einem Spital. Er hatte nicht vor, in Europa zu bleiben", sagt Einlader H.: "Also wollten wir die Bedenken entkräften." Aber wenn möglich auf Englisch, denn der ägyptische Arzt sei des Deutschen nicht mächtig – und überhaupt habe die gesamte Kommunikation mit ihm auf Englisch stattgefunden.

"Ich rief in der Botschaft in Kairo an, doch da hieß es: Das geht nicht", schildert H. Die Amtssprache in Österreich sei Deutsch, daran habe man sich zu halten. Ob man im Interesse internationalen medizinischen Wissensaustausches nicht eine Ausnahme machen könne? Nein, auf keinen Fall.

Dolmetscher gefragt

Im Außenministerium bestätigt Sprecher Peter Guschelbauer die bestehende Visums-Deutschpflicht – auch wenn es sich nur um einen Österreichaufenthalt von wenigen Tagen handelt. Natürlich, so Guschelbauer, hätten die einzelnen Botschaften in diesen Dingen "einen gewissen Spielraum". Doch englischsprachige Eingaben könne man von beeideten Dolmetschern ins Deutsche übersetzen lassen.

Von mit Visumsangelegenheiten beschäftigten Personen ist zu erfahren, dass die Ausländerbehörden schengenweit zu großer Strenge angehalten seien. Es gelte "Trittbrettfahrer" abzuhalten.

Der ägyptische Arzt konnte an dem Kongress in Österreich letztlich übrigens nicht teilnehmen. (Irene Brickner, 10.4.2017)