Die Notariatskammer wünscht sich für die Aufnahme eines Notariatsakte die Möglichkeit der Videoidentifikation.

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Wien – In Deutschland gibt es die Möglichkeit einer Videoidentifikation bei der Eröffnung eines Bankkontos bereits seit zwei Jahren, in Österreich hat dies die Finanzmarktaufsicht seit Jahresanfang zugelassen. Nun kann man per Smartphone und Bürgerkarte eine Bankverbindung eröffnen und muss dafür nicht mehr persönlich in der Bank erscheinen.

Eine vergleichbare Regelung wünscht sich die Notariatskammer für die Aufnahme eines Notariatsaktes, sagt der Wiener Notar Michael Umfahrer. Derzeit müssen etwa bei der Gründung einer GmbH alle Beteiligten am Tisch sitzen; wer nicht anreisen kann, muss sich per Vollmacht vertreten lassen.

Bei einer Videooption würde dieser Aufwand wegfallen, außerdem könne sich der Betroffene direkt beraten lassen, sagt Umfahrer, der die alljährlichen Notariatstage in Salzburg am 20. und 21. April organisiert. Dort wird die Frage der digitalen Identitäten im Mittelpunkt stehen.

Chance für E-Notariatsakt

Nach einer Videoidentifizierung würde man in Zukunft einen elektronischen Notariatsakt erstellen. Diese Option gibt es seit 2008, allerdings werde sie kaum nachgefragt, sagt Umfahrer. "Man würde dieses Instrument mit Leben erfüllen." Letztlich wäre es für alle Seiten kostengünstiger.

Die Kammer will im Juni einen Entwurf für eine entsprechende Gesetzesnovelle vorlegen. Kommt nichts dazwischen, könnte die Videoidentifizierung Anfang 2018 möglich werden, sagt Umfahrer.

Dabei müssten die Notare genauso auf die Sicherheit schauen wie die Banken. Eine Videoidentifikation erfordert einen gesicherten Datenraum, geschulte Mitarbeiter, die beim Gespräch nach gefälschten Ausweisen oder Manipulationen des Videobildes Ausschau halten, sowie allfällige Sicherheitsfragen. In Deutschland seien anfangs Fälle von Identitätsdiebstahl aufgetreten, nach und nach wurden die Bestimmungen daher verschärft, sagt Umfahrer. (Eric Frey, 10.4.2017)