Für Mindestsicherungsbezieher in den Bundesländern heißt es den Gürtel enger schnallen. Während im Osten die Leistung gedeckelt wird, sollen im Westen diverse Kürzungen Einsparungen bringen.

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Wien/Graz/Innsbruck – Die Kosten für die Mindestsicherung stiegen in den vergangenen Jahren österreichweit kontinuierlich an. Als Hauptgrund dafür wird die starke Zunahme an anerkannten Asylwerbern und subsidiär Schutzberechtigten genannt. Wobei NGOs entgegenhalten, dass prekäre Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie steigende Lebenshaltungskosten das Ihre zur wachsenden Zahl an Mindestsicherungsbeziehern beitragen.

Weil man sich im Herbst bundesweit nicht zu einer gemeinsamen Lösung in der Frage durchringen konnte, regeln die Länder die Mindestsicherung nun auf eigene Faust. In Wien und Salzburg bleibt vorerst alles beim Alten. Obwohl gerade in der Bundeshauptstadt die Kosten am meisten gestiegen sind, will man den Sparstift bewusst nicht bei den sozial Schwächsten ansetzen.

Deckelung im Osten

Anders ist die Situation in Niederösterreich und im Burgenland, wo bereits eine Deckelung der Mindestsicherung umgesetzt wurde. In beiden Ländern können Haushalte nicht mehr als 1.500 Euro beziehen. Zudem gibt es Wartefristen. Wer nicht zumindest in fünf der letzten sechs Jahre seinen Hauptwohnsitz oder einen rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich hatte, bekommt in Niederösterreich monatlich höchstens 572,50 Euro. Die reguläre Mindestsicherung für Einzelpersonen beträgt rund 845 Euro pro Monat. Noch gebe es keine aktuellen Zahlen, wie viele Haushalte von den Kürzungen betroffen sind, heißt es von der schwarz-roten Landesregierung in St. Pölten.

Genauere Daten liefert das rot-blau regierte Burgenland, wo Einzelpersonen höchstens 838 Euro bekommen. Wer noch keine fünf Jahre seinen Hauptwohnsitz in Österreich hatte, erhält künftig 584 Euro, wovon insgesamt 309 Personen betroffen sind, die Deckelung betrifft elf Haushalte. Durch die Kürzungen sollen 360.000 Euro pro Jahr eingespart werden.

Sanktionsmöglichkeiten

Noch nicht umgesetzt, aber geplant ist die Deckelung im von ÖVP und FPÖ regierten Oberösterreich. 2015 wären davon 157 Haushalte betroffen gewesen. Bereits im Jänner gestand ÖVP-Sozialsprecher Wolfgang Hattmannsdorfer ein, dass das Einsparungspotenzial gering sei. Darum gehe es aber nicht, sondern um ein "Signal". "Die Menschen verspüren eine Gerechtigkeitslücke." Seit 1. Juli 2016 gilt in Oberösterreich bereits die Kürzung der Mindestsicherung für befristet Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte. Sie bekommen statt 914 Euro 520 Euro. Gebracht hat diese Regelung im zweiten Halbjahr 2016 laut Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer (SPÖ) insgesamt 20.000 Euro, betroffen sind 45 Personen.

In der Steiermark, wo ÖVP und SPÖ regieren, wurde die Mindestsicherung ebenfalls schon 2016 novelliert. An der Höhe des Grundbezuges hat sich nichts geändert, allerdings wurden die Rahmenbedingungen verschärft. Es gibt nun mehr Sach- statt Geldleistungen. Zudem wurden raschere Sanktionsmöglichkeiten bei "Arbeitsunwilligkeit" eingeführt. Auch sind seit der Novellierung Leistungen an den Besuch von Werte- und Sprachkursen gebunden. Diese Verknüpfung wird aktuell auch in Kärnten in der SPÖ-ÖVP-Grünen-Koalition diskutiert. Aber wie in der Steiermark soll es auch hier bei der Höhe der Mindestsicherung keine Änderungen geben, nur soll eben der Bezug an eine "Integrationsbereitschaft" gebunden sein. Die Reformen in den anderen Bundesländern beinhalten ähnliche Integrationsverpflichtungen.

Kürzungen im Westen

Tirol und Vorarlberg, wo schwarz-grüne Koalitionen regieren, haben ihre Mindestsicherunggesetze in enger Abstimmung reformiert. In Kraft treten werden die neuen Regelungen mit 1. Juli 2017. Während die Landesregierungen von einem großen Wurf sprechen und sich von den Deckelungen im Osten klar distanzieren, üben Sozialvereine und NGOs harsche Kritik.

Statt einer pauschalen Deckelung der Mindestsicherung kommt eine Obergrenze für Wohnkosten. In Vorarlberg je nach Familienkonstellation, in Tirol nach Bezirken. Zudem werden die Richtsätze für Kinder gestaffelt, und zwar so, dass Mehrkindfamilien weniger erhalten. Eine Maßnahme, die klar auf Flüchtlingsfamilien abziele, weshalb NGOs bereits Klagen gegen die Reform planen. Die dadurch erzielten Einsparungen werden in Tirol auf etwa 4,7 Millionen Euro und in Vorarlberg auf rund drei Millionen geschätzt. (ars, koli, mue, 14.4.2017)