Die Landeshauptleute stellen die Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz infrage. Die Verwaltungsgerichte waren 2014 eingeführt worden, um den Bürgern einen besseren Rechtsschutz zu gewähren. Europarechtliche Vorgaben haben die Reform notwendig gemacht.

Nun nehmen die Landeshauptleute das Bauverbot für eine dritte Piste beim Flughafen Wien-Schwechat zum Anlass, diese Reform infrage zu stellen: Sie haben an die Spitze der Bundesregierung einen Brief geschrieben, wie das Ö1-"Morgenjournal" berichtete.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte nämlich den Bau der dritten Piste im Februar auf Basis der gesetzlichen Regeln zur Umweltbelastung untersagt.

Verfassungsrechtler Heinz Mayer sieht in dem Vorstoß der Landeshauptleute einen "Versuch, der scheitern wird und scheitern muss". Das Europarecht verlange, dass in allen wichtigen Entscheidungen in letzter Instanz Gerichte zum Zug kommen und nicht unabhängige Verwaltungsorgane.

Wenn an einer Entscheidung ein politisches Interesse da sei, bestehe immer die Gefahr, dass die politisch abhängige Verwaltung eher den Interessen als dem Gesetz folge, meinte Mayer am Mittwoch im Ö1-Morgenjournal-Interview.

Politik habe Vorrang

Die Politik habe ohnedies Vorrang, so Mayer, "und zwar indem sie die Gesetze dementsprechend formuliert". Und durch ein unabhängiges Gericht sei eben sicherzustellen, dass dieses Gesetz auch angewendet wird. "In Deutschland funktioniert das seit Jahrzehnten anstandslos, und auch in Österreich wird man sich daran gewöhnen müssen", so der Verfassungsrechtler.

Die Causa dritte Piste am Flughafen Wien-Schwechat, zu der das Bundesverwaltungsgericht Nein gesagt hat, hält Mayer überhaupt für "besonders lehrreich" – denn es gebe ein Bundesverfassungsgesetz aus 2013, in dem sich die Republik Österreich zum nachhaltigen Umweltschutz bekenne. In der NÖ-Landesverfassung im Artikel vier heiße es ausdrücklich, dass dem Klimaschutz besondere Bedeutung zukomme und dass die wirtschaftliche Entwicklung des Landes unter Beachtung der Ökologie stattzufinden habe. "Also man hat ein Gesetz gemacht, wo man den Umweltschutz ganz besonders betont hat und wundert sich dann, dass die Gerichte dieses Gesetz beachten." Das sei "Politik mit Augenzwinkern", so der Verfassungsrechtler.

Drozda: "Nicht angemessen"

Die SPÖ weist die Kritik der Landeshauptleute an den Verwaltungsgerichten zurück. Diese hatten, über ihren Vorsitzenden, Tirols LH Günther Platter, wegen des Neins des Bundesverwaltungsgerichts zum Bau einer dritten Piste am Flughafen Wien-Schwechat gemeint, dass nicht Richter entscheiden sollten, ob Umwelt- über öffentlichen Interessen stehen. SPÖ-Regierungskoordinator Thomas Drozda findet das "nicht angemessen".

"Ich bin nicht der Meinung, dass man aufgrund von Unzufriedenheit mit Urteilen die Gerichtsbarkeit infrage stellen sollte und weise diese Deutung zurück", sagte Drozda am Mittwoch nach dem Ministerrat. Die Bilanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit bezeichnete der für Verfassungsfragen zuständige Minister als "sehr positiv".

Richter entschieden auf Basis von Gesetzen. Wenn es da Probleme gebe, dann müsse man über eine Reform der Gesetze reden. Drozda nannte das Luftfahrtgesetz und des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz. Im Rahmen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe stehe er für Gespräche zur Verfügung. "Urteile von Gerichten in dieser Form zu kritisieren, halte ich für falsch", betonte Drozda. Für nächste Woche hat der SPÖ-Minister ein Gespräch mit Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ) und Umweltminister Andrä Rupprechter (ÖVP) vereinbart. Drozda führte auch einen Vorschlag von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) ins Treffen, wonach auch wirtschaftliche Interessen bzw. Standortinteressen als Staatszielbestimmung aufgenommen werden könnten.

Leichtfried konnte die Kritik der Bundesländer an den Verwaltungsgerichten am Mittwoch ebenfalls nicht nachvollziehen. Die Gerichte würden Gesetze ja nur anwenden, gemacht würden diese von Bund und Ländern. Von einer Entmachtung will Leichtfried denn auch nichts hören, sehr wohl müsse man aber über eine Gesetzgebung nachdenken, die für Rechtssicherheit und schnellere Verfahren sorgt. Auch Leichtfried nannte das UVP-Gesetz und das Naturschutzgesetz. Dabei müssten zum einen Anrainerschutz und Naturschutz, zum anderen aber auch die Rechtssicherheit für Investoren berücksichtigt werden.

Brandstetter: Gesetz gibt Weg vor

Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) zeigte für die Anliegen der Bundesländer grundsätzlich Verständnis. Auch er meinte aber, dass es nicht um eine Entmachtung beziehungsweise die Zuständigkeit und Kompetenzen der Gerichte gehe, sondern darum, dass der Gesetzgeber im UVP-Gesetz klar mache, welche Interessen zu berücksichtigen seien.

ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka findet den "Aufschrei der Landeshauptleute gerechtfertigt". So etwas wie in Schwechat dürfe sich nicht wiederholen. SPÖ-Klubchef Andreas Schieder wies indes darauf hin, dass etwa gerade der scheidende niederösterreichische Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) jahrelang den Baus des Semmering-Basistunnels verhindert habe. Die Landeshauptleute richteten es sich manchmal eben gerne so, wie sie es brauchten, erklärte Schieder.

Leitl pro Entmachtung

Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl begrüßt den Vorstoß der Landeshauptleute für eine Neuordnung des Umweltrechts im Umweltverträglichkeitsgesetz, die die Länder in einem Schreiben an Kanzler, Vizekanzler und Umweltminister fordern. Wie die Causa "dritte Piste" für den Airport Schwechat zeige, sei sauber zu trennen, was die Gerichte entscheiden können und was die Politik, so Leitl.

Grüne: Verfahren wären länger

Der Grünen-Verfassungssprecher Albert Steinhauser dagegen sieht keinen Grund, Entscheidungsbefugnisse der Verwaltungsgerichte zu beschneiden. Die Änderungsvorschläge der Landeshauptleute zur Verwaltungsgerichtsbarkeit führten zu längerer Verfahrensdauer und würden alle Überlegungen zu einem effizienten Rechtsschutz über Bord werfen. Wenn ein Gericht nicht so entscheide, wie es die Politik will, solle es also entmachtet werden, reagierte Steinhauser in einer Aussendung ablehnend auf den Vorstoß der Landeshauptleute.

Ökobüro und WWF lehnen den Länderwunsch, die Gerichte in Umweltfragen zu entmachten, ebenfalls ab. Als Reaktion auf ein unerwünschtes Urteil Gerichte entmachten zu wollen, sei ein Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit. Das sei absolut inakzeptabel, hieß es am Mittwoch in einer Aussendung. (red, APA, 19.4.2017)