Man wollte vorerst "nicht Öl ins Feuer gießen", sagt der grüne Bundesgeschäftsführer Robert Luschnik.

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Wien – Die von den Bundesgrünen verbannte Chefin der Jungen Grünen, Flora Petrik, hat nun eine mehrwöchige Bundesländertour gestartet, in deren Rahmen sie die weitere Zukunft der Jugendorganisation mit ihren Mitstreitern diskutieren will.

Die Bundespartei hatte Ende März bekanntgegeben, den JG den Status als Jugendorganisation abzuerkennen, weil diese eine Gegenkandidatur zur grünen Studentenorganisation Gras bei der ÖH-Wahl anstrebten. Am 3. April wurde die Trennung dem zuständigen Familienministerium offiziell mitgeteilt.

Offene Kredite

Das hat zur Folge, dass die Bundespartei nun offene Kredite im Volumen von 120.000 Euro zurückhaben will. Wie berichtet hielt der Finanzreferent der Grünen in internen Mails den JG vor, dass diese faktisch in Konkurs seien. Sollte man nicht an einer geordneten Abwicklung des Vereins Junge Grüne mitwirken, werde man Exekution betreiben.

Wie aber ist ein ehrenamtlicher Verein rechtlich zu beurteilen? Im Grunde gebe es hier keine großen Unterschiede zwischen Vereinen und einer GmbH oder einer anderen juristischen Person, sagt der Insolvenzrechtsexperte Hans-Georg Kantner vom Kreditschutzverband KSV 1870 im Gespräch mit dem STANDARD. Ein Verein müsse grundsätzlich "risikoärmer" agieren, dürfe also keine Verbindlichkeiten eingehen, deren Erfüllung er nicht überblicken könne.

Kündbare Verträge

Die Frage, wann ein Konkurs vorliege, sei aber bei Vereinen gleich zu behandeln wie bei Kapitalgesellschaften, sagt Kantner. Zunächst stelle sich die Frage, ob der Kreditvertrag kündbar sei. Laut dem grünen Bundesgeschäftsführer Robert Luschnik gibt es jedenfalls eine explizite Klausel, wonach die Kredite fällig gestellt werden können, wenn die Jungen Grünen nicht mehr die Jugendorganisation der Partei sind. Formell gesetzt sei dieser Schritt aber noch nicht worden, sagt Luschnik. Man wolle noch weitere Gespräche abwarten und "nicht Öl ins Feuer gießen".

60 Tage Zeit

Sobald eine Zahlungsunfähigkeit eintritt, gilt laut Kantner jedenfalls: Ein Insolvenzantrag müsse "ohne schuldhaftes Zögern" gestellt werden. Konkret gibt es eine Frist von 60 Tagen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, um die Modalitäten mit dem Gläubiger zu klären. Einigt man sich, kann auf ein formelles Verfahren verzichtet werden. Alternativ könnte von den Jungen Grünen ein Sanierungsangebot unterbreitet werden. In diesem Fall müsste eine Quote von mindestens 20 Prozent angeboten werden – freilich müsste das dann von der Bundespartei akzeptiert werden.

Ende dieser Woche soll es nun weitere Verhandlungen zwischen Grünen und JG geben. Am Freitag findet auch der erweiterte Bundesvorstand der Grünen statt. Parteichefin Eva Glawischnig hat zuletzt angekündigt, den Nachfolgern von Petrik und Co Sitz und Stimme in diesem nach dem Bundeskongress wichtigsten Parteigremium anbieten zu wollen. (Günther Oswald, 19.4.2017)