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Zeugen Jehowas bei einer Massentaufe in Minsk

Foto: REUTERS/Vasily Fedosenko

Moskau – Das Oberste Gericht Russlands hat die Zeugen Jehovas als extremistisch verboten und ihr Vermögen eingezogen. Die Glaubensgemeinschaft müsse ihre Russland-Zentrale in St. Petersburg und 395 örtliche Organisationen auflösen, befanden die Richter am Donnerstag. Die Zeugen Jehovas kündigten an, ihren Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu tragen.

Um gegen das drohende Verbot zu protestieren, hatte die Organisation ihre Anhänger weltweit dazu aufgerufen, Briefe an den Kreml zu schreiben.

"Die religiöse Organisation Zeugen Jehovas zeigt Merkmale extremistischer Tätigkeit", sagte eine Vertreterin des russischen Justizministeriums vor Gericht, wie die Agentur Interfax meldete. "Sie stellen eine Gefahr für die Rechte der Bürger, die öffentliche Ordnung und die öffentliche Sicherheit dar."

"Wachtturm" extremistische Zeitschrift

Als extremistisch stufte die Behörde vor allem die Zeitschrift "Der Wachtturm" ein, die trotz Verbots weiter verteilt werde. Dass die Zeugen Jehovas ihren Mitgliedern Bluttransfusionen verbieten, sei ein Verstoß gegen Menschenrechte. Die Gemeinschaft hat in Russland laut Presseberichten etwa 170.000 Anhänger.

Sie wurden zu Sowjetzeiten verfolgt und stehen seit der Verabschiedung eines Anti-Extremismusgesetzes im 2002 erneut unter Beobachtung der Behörden.

Kritiker schätzen die Zeugen Jehovas als autoritäre Gruppe ein, die Gehorsam erwarte und ihre Mitglieder sozial isoliere. In Österreich wird die Zahl ihrer Mitglieder auf 20.000 bis 25.000 geschätzt, sie sind hier seit 2009 eine gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaft. (APA, red, 20.4.2017)