Kritik an unabgesprochenem Platter-Vorstoß: Peter Kaiser

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Klagenfurt – Einen differenzierten Standpunkt nimmt Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) in der von Tirols Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) angestoßenen Diskussion ein, Entscheidungen von Gerichten hin zur Politik zu verlagern.

Er sieht in dem Vorstoß eine Diskussionsgrundlage, die im Rahmen der kommenden Landeshauptleute-Konferenz im Mai näher zu erörtern sein wird.

Eine Frage der Prioritäten

In der Sache geht es um das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts, dass die dritte Piste für den Flughafen in Wien Schwechat nicht genehmigt werden darf, weil der erwartete zusätzliche CO2-Ausstoß den Umwelt- und Klimaschutzzielen widerspricht. Die Entscheidung, ob Umwelt- über öffentlichen Interessen stehen sollen, sollten nicht Richter treffen, hieß es in einem Schreiben des Vorsitzenden der Landeshauptleutekonferenz an Bundeskanzler, Vizekanzler und Umweltminister. Nur demokratisch legitimierte Organe hätten "die weitere Entwicklung von Bund und Ländern zu bestimmen".

Kaiser räumt ein, dass "Kollege Platter ein durchaus zu diskutierendes Problem angestoßen" habe, so dürfe man das Pferd nicht von hinten aufzuzäumen beginnen.

"An der Gewaltenteilung ist aus meiner Sicht nicht zu rütteln. Das wäre der falsche Weg. Vielmehr ist es unsere, also die Aufgabe der Politik, Gesetze so zu gestalten, dass darauf basierend fundierte Entscheidungen getroffen und dann auch akzeptiert werden können", argumentiert Kaiser.

Brief nicht inhaltlich abgestimmt

Klarzustellen sei auch, dass Landeshauptmann Platter den Brief zwar vorab den Landeshauptleuten per Mail zugesandt habe. Zumindest in Kärnten sei man jedoch davon ausgegangen, dass es zum Inhalt aber zuvor im Rahmen der LH-Konferenz eine entsprechende Diskussion geben würde, bevor man mit einer gemeinsam gefundenen Meinung an die Öffentlichkeit trete.

Auch die grünen Mitglieder in sechs Landesregierungen haben sich gegen den Brief der Landeshauptleute zur Entmachtung der Gerichte in Umweltfragen gestellt. "Wenn wir Umwelt- und Klimaschutz ernst nehmen, müssen wir auch anerkennen, dass dies in Entscheidungen schlagend wird", schreiben die grünen Umweltlandesräte ihrerseits in einem gemeinsamen Brief an die Bundesregierung. Die Grünen stellen in Tirol (dessen Landeshauptmann den Brief verfasst hatte), Vorarlberg, Salzburg, Oberösterreich, Kärnten und Wien die Umwelt- und Klimaschutzlandesräte, teils in Proporzregierungen.

Grüne Landesräte auf Distanz

Sie halten fest, dass die von den Landeshauptleuten aufgestellten Forderungen in den Landesregierungen nicht beraten wurden. Die sechs Landesräte lehnen eine Einschränkung der Verwaltungsgerichte ab. "Es wäre in höchstem Maße verfehlt, wenn der Verfassungsgesetzgeber dieses bewährte System jetzt aus Anlass einer einzelnen Entscheidung ändern würde, noch dazu, wo das Verfahren zur dritten Piste am Flughafen Schwechat aus Anlass der Beschwerden des Flughafens Wien und des Landes Niederösterreich bei den Höchstgerichten, also dem Verfassungsgerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof, anhängig ist", halten die grünen Landesregierungsmitglieder fest. Unterzeichnet haben Rolf Holub (Kärnten), Rudolf Anschober (Oberösterreich), Astrid Rössler (Salzburg), Ingrid Felipe (Tirol), Johannes Rauch (Vorarlberg) und Maria Vassilakou (Wien). (red, APA, 21.4.2017)