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"Rascher Datenaustausch ermöglicht die frühe Erkennung von Gefährdern und schafft die Möglichkeit für polizeiliche Maßnahmen", sagt Sobotka

Foto: Reuters/Bader

Wien – Der Ministerrat beschließt am Dienstag das Polizeikooperationsgesetz. Dieses schafft die Grundlage dafür, dass künftig EU-weit zwischen Polizeibehörden Daten über sogenannte Gefährder ausgetauscht werden können. "Die Bekämpfung von Terrorismus und jeglichem Extremismus ist eine der gegenwärtigen Schlüsselherausforderungen", argumentierte Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) gegenüber der APA.

Geheimdienst-Zusammenarbeit

In Österreich wird der Datenaustausch wohl vor allem das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) betreffen. Bisher war es laut Innenministerium nur möglich, sich über das Schengeninformationssystem über Fahndungen und Haftbefehle auszutauschen, künftig soll man sich auch in einem früheren Stadium gegenseitig informieren können.

"Rascher Datenaustausch ermöglicht die frühe Erkennung von Gefährdern und schafft die Möglichkeit für polizeiliche Maßnahmen, um terroristische Angriffe bereits im Planungsstadium zu erkennen", betonte Sobotka. Die Vernetzung mit anderen Polizeibehörden in Europa sei "eine unbedingte Voraussetzung", um in der digitalisierten Welt "erfolgreiche Polizeiarbeit" leisten zu können.

Rechtsschutzbeauftragter eingebunden

Im Gesetz ist vorgesehen, dass der Innenminister "im Rahmen der internationalen polizeilichen Kooperation für Zwecke der Sicherheits- und Kriminalpolizei an Informationsverbundsystemen mit Sicherheitsorganisationen und ausländischen Sicherheitsbehörden teilnehmen" darf. Der Rechtsschutzbeauftragte ist demnach von der beabsichtigten Teilnahme an so einem internationalen Informationsverbundsystem zu verständigen, zur Kontrolle kann er laut Gesetz jederzeit in den nationalen Datenbestand Einsicht nehmen.

In der Begutachtung hatte etwa der Datenschutzrat kritisiert, dass "nicht hinreichend sichergestellt" sei, dass die im Rahmen eines Datenverbundes verwendeten Daten durchgehend, also auch bei den beteiligten ausländischen Stellen, "einem angemessenen Datenschutzregime unterliegen". Zur Kontrolle forderte der Datenschutzrat einen jährlichen Bericht über die Datenverwendung ans Parlament. Auch der Rechtsanwaltskammertag hat "zahlreiche Bedenken" im Zusammenhang mit der Einhaltung von verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten. (APA, 21.4.2017)