Wien/Linz – 15 Personen haben sich demnächst in einem der größten Bestechungsskandale Österreichs vor Gericht zu verantworten. In der Hauptsache geht es um die Privatisierung der Bundeswohnungen unter dem damaligen Finanzminister Karl Heinz Grasser. Unter den Angeklagten ist auch Georg Starzer, amtierender Vorstand der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich (RLB OÖ).

Was die rechtskräftige Anklage bzw. der bevorstehende Gerichtsprozess für seinen Verbleib auf seinem Vorstandssessel der Bank heißt, ist derzeit nicht bekannt. In der Raiffeisenlandesbank will man keine "Vorverurteilung", wird dazu in Linz erklärt. Für die Beurteilung der Sachlage und ein Urteil seien die Gerichte zuständig, so die Bank, und sonst niemand.

Fast zehn Millionen flossen

Starzer wird in der Causa Buwog Bestechung und Beitrag zur Untreue vorgeworfen. Die RLB OÖ war Teil des "Österreich-Konsortiums" rund um die Immofinanz, das im Bieterverfahren um die Privatisierung der Bundeswohnungen den Zuschlag erhalten hatte. Dabei flossen fast zehn Mio. Euro, ein Prozent des Kaufpreises, als geheime Provision an die Lobbyisten Peter Hochegger und Walter Meischberger.

RLB-Chef Heinrich Schaller wurde bei seiner Jahrespressekonferenz Montagabend zur Zukunft von Starzer als Vorstand der Bank gefragt. "Durch die Rechtskraft der Anklage hat sich faktisch nichts geändert", sagte Schaller. Als die Anklage bekannt geworden sei, habe der Aufsichtsrat bekannt gegeben, dass es "aufgrund Nichtvorhandenseins neuer Fakten keine Änderung der Vorstandszusammensetzung gibt."

Natürlich arbeite man diesbezüglich mit den Behörden zusammen. Alles weitere werde sich ergeben, fügte die Bank am Dienstag hinzu.

"Keinerlei Vorverurteilung"

"Wir nehmen keinerlei Vorverurteilung vor", sagte Schaller. Weitere Stellungnahmen gab es nicht. Vor allem auf die Frage, ob der 60-jährige Bankmanager auch während des umfangreichen Prozesses noch im Amt sein werde, wollte sich der RLB-Chef bei der Jahrespressekonferenz nicht äußern. Diese Fragen seien zudem an den Aufsichtsrat zu richten.

Wenn man den Prozessfahrplan kenne, werde man auch die zeitliche Beanspruchung einschätzen können, wird in der Bank formuliert. Das weitere Vorgehen werde dann auch mit der Aufsicht besprochen. (APA, 25.4.2017)