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Eher eine Seltenheit: eine Demo für die Wohnungsvermittlungsplattform Airbnb in New York. In Wien hofft man ob der großen Konkurrenz für Hotels auf gute Kooperation mit dem US-Unternehmen.

Foto: Bebeto Matthews/AP

Dieser Beitrag ist der dritte Teil einer Artikelserie zum Thema "Spielregeln der Gig-Economy". Ältere Teile gibt es hier und hier.

Eine Reihe an Dienstleistungen wird heute über Internetplattformen angeboten. Einerseits sind das Tätigkeiten, die online erledigt werden können – wie Schreib- und Lektoratstätigkeiten (beispielsweise auf der Plattform "Textbroker"), Layout- und Designaufgaben (etwa auf den Plattformen "Upwork" oder "MyLittleJob") oder einfach Tätigkeiten, die die berüchtigten Algorithmen noch nicht ohne menschliches Zutun schaffen. So etwa war das Klassifizieren von DVD-Covern in "jugendfrei" und "nicht jugendfrei" – der Gründungslegende nach – eine der ersten Tätigkeiten auf der Amazon-Plattform "Mechanical Turk".

Marktplätze mit Eintrittsbarrieren

Andererseits gibt es Plattformen auch verstärkt für Dienstleistungen, die sich sichtbar in der Offlinewelt abspielen. Die Zimmervermittlungsplattform "Airbnb" bietet in Wien mehr als 5000 Zimmer an, das ist mehr als jedes konventionelle Hotel der Stadt. Taxifahrer streiken und protestieren mittlerweile rund um den Globus gegen die neue Konkurrenz von "Uber". Auch die rosa bepackten Radkuriere der Speisenzustellungsplattform "Foodora" sind – zumindest im Wien innerhalb des Gürtels – nicht zu übersehen.

Diesen unterschiedlichen Tätigkeiten ist gemein, dass sie auch über Onlineplattformen als Teil der Gig-Economy abgewickelt werden. Dabei tritt ein Unternehmen als Betreiber einer Plattform auf, auf der sich meist formell selbstständige Dienstleister mit privaten Abnehmern treffen.

Viele Plattformen – wie etwa die Reinigungskräfteplattform "Helpling" – bezeichnen sich selbst als "Marktplatz". Diese Betrachtungsweise zeugt von hohem Potenzial: Durch moderne Kommunikationsmittel sind – sofern die Dienstleistung online verrichtet werden kann – Angebot und Nachfrage eigentlich nur noch durch die weltweite Anzahl von Internetnutzern begrenzt. Allerdings: Voraussetzung für die Teilnahme an diesem "Marktplatz" ist es meist, die Regeln in diesem digitalen Ökosystem zu akzeptieren. Und diese Regeln werden meist einseitig vom Plattformbetreiber/-eigentümer in Form von "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" festgelegt – und bei Bedarf einseitig angepasst. Für gerechte Entlohnung, gute Arbeit und Mitbestimmung bleibt in diesem einseitigen Regime zunächst wenig Platz.

Umsatz, Gewinn und Steuern im Ausland

Wer sich auf die Suche nach den Eigentümern der Plattformen macht, landet oftmals im Ausland. Airbnb etwa gibt es in Österreich als Gesellschaft gar nicht. Wer Zimmer mietet oder anbietet, kontrahiert mit Airbnb Ireland UC. Die Uber Austria GmbH zählte zuletzt zwölf Beschäftigte und ist 100-prozentige Tochter einer holländischen Holding. Die Plattform selbst wird ebenso von der Uber BV in den Niederlanden betrieben. Das bedeutet, dass Umsatz, Gewinn – und somit auch Steuern – der Plattform nicht primär in Österreich (oder generell: nicht am Ort der physischen Dienstleistung) anfallen.

Andere Plattformen werden zwar in Österreich betrieben – haben aber kapitalkräftige, internationale Eigentümer. Sowohl die Mutter der ehemaligen Helpling Austria GmbH (Helpling bietet seine Dienste derzeit nicht in Österreich an) als auch der Volo DS XXXVI 9 GmbH (Foodora) sind in Luxemburg zu Hause. Beide Plattformen fanden sich in den letzten Jahren im Portfolio von Rocket Internet, einer in Berlin börsennotierten Risikokapitalgesellschaft. Andere Eigentümer sind heimischer, aber nicht minder kapitalstark: Die österreichische Paketmitnahmeplattform "CheckRobin" gehört Dietrich Mateschitz und (via Stiftung) René Benko, Attila Dogudan und Niki Lauda.

Erste positive Schritte muss man suchen: Foodora und BookaTiger (Reinigungskräfte) haben kommuniziert, ihre Dienstleistenden anzustellen – bei Foodora hat sich zuletzt ein Betriebsrat konstituiert. In Wien wird Airbnb dazu verpflichtet, bei der Abführung der Ortstaxe zu kooperieren. Uber (mit "Ubereats" auch in Konkurrenz zu Foodora) beschreibt die eigene Leistung weiterhin als "Technologieplattform", die es erlaubt von "unabhängigen Drittanbietern [...] angebotene Transport- bzw. Logistikdienstleistungen zu organisieren und zu planen" – und ist damit in der Plattformszene in guter Gesellschaft. (Michael Heiling, 3.5.2017)