Wien – Der Rechnungshof hat die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung im Jahr 2012 in Wien geprüft. Die Stadt habe mit der Erweiterung eine Verringerung der Stellplatzauslastung im 12., 14., 15., 16. und 17. Bezirk erreicht, lobt der Rechnungshof in dem am Freitag veröffentlichten Bericht. Kritisiert wird allerdings, dass in den angrenzenden Gebieten Verschlechterungen durch Verlagerungswirkungen auftraten.

Die Studie "Evaluierung der Auswirkung der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung auf die Parkraumnachfrage" aus den Jahren 2013 und 2014 habe gezeigt, dass sich die Parkraumauslastung der Bezirke mit Parkpickerl deutlich verringerte und der Anteil an nicht aus Wien stammenden Fahrzeugen und ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen zurückging.

Die Stellplatzauslastung nahm laut Modellrechnung vormittags um 9 bis 19 Prozentpunkte ab, abends um 4 bis 13 Prozentpunkte. Es verblieben jedoch auch weiterhin Bereiche und Zeiten mit höherer Stellplatzauslastung (vor allem gürtelnahe Bereiche und abends).

Die Auslastung in den im Untersuchungszeitraum nicht bewirtschafteten Bezirken (10., 11., 13., 18. und 19. Bezirk) sei zum Teil deutlich gestiegen: Die Zunahme in diesen Bezirken betrug zwischen zwei und neun Prozentpunkten, heißt es im Bericht. Damit sei die Stellplatzauslastung im Schnitt höher als in den neu bewirtschafteten Gebieten vor der Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung. Fundierte Aussagen betreffend allfälliger Rückverlagerungen in die Innenbezirke fehlten, bemängelt der Rechnungshof.

Keine Maßstäbe zur Beurteilung des Ziels

Ob das Ziel der Schaffung ausreichender Stellplätze für die Fahrzeuge der Wohnbevölkerung und der ansässigen Betriebe erreicht wurde, sei schwierig festzustellen, da in den Plänen der Stadt entsprechende Maßstäbe zur Beurteilung fehlten, wird kritisiert. Zudem sei der Stadt die Anzahl der vorhandenen Stellplätze im öffentlichen Raum nicht flächendeckend bekannt.

In einer Stellungnahme verspricht die Stadt, die Empfehlung des Rechnungshofes hinsichtlich messbarer Erfolgsmaßstäbe aufzugreifen und die Verankerung von Zielwerten für die Stellplatzauslastung in ihren verkehrspolitischen Programmen zu prüfen. Eine flächendeckende Erhebung der Stellplätze im Straßenraum sei jedoch nicht zielführend oder aus finanziellen Gründen nicht darstellbar.

Kritik übt der Rechnungshof auch daran, dass die Aufstellung der erforderlichen Verkehrszeichen nicht neu ausgeschrieben wurde, sondern aufgrund von bestehenden Rahmenverträgen bestellt wurde, damit der Zeitplan eingehalten werden konnte. Dadurch waren wirtschaftliche Nachteile für die Stadt "nicht auszuschließen". Bei künftigen Erweiterungen der parkraumbewirtschafteten Gebiete sei ein "angemessener Zeitraum für Planungen, Abstimmungen und Ausschreibungen vorzusehen".

Außerdem wird kritisiert, dass Nachjustierungen notwendig waren, was die Transparenz für die Nutzer erschwert und zusätzliche Kosten verursacht habe. Die Abgrenzung von Bewirtschaftungsgebieten sei "nachvollziehbar unter Berücksichtigung absehbarer Verlagerungseffekte durchzuführen", um zusätzliche Kosten durch nachträgliche Änderungen zu vermeiden. (APA, 28.4.2017)