Eigentümer hinter Gesellschaften werden verpflichtet, sich in ein Register einzutragen. Das dient dem Kampf gegen Geldwäsche.

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Wien – Ein Transparenzregister, das im kommenden Jahr in Betrieb gehen wird, soll mehr Klarheit darüber bringen, wer hinter Unternehmen, Stiftungen, Trusts und Vereinen in Österreich steht. Wie berichtet, sollen im Register 350.000 Rechtsträger erfasst sein. Das entsprechende Gesetz dafür ist in parlamentarischer Begutachtung.

Eine Ausnahme für Landesstiftungen sorgt aber für Unmut. So besteht im Falle von landesgesetzlich eingerichteten Stiftungen und Fonds keine Pflicht, die wahren wirtschaftlichen Eigentümer hinter den Körperschaften im Register transparent zu machen.

Landesgesetzlich eingerichtete Stiftungen sind solche, die zum Beispiel gemeinnützige Zwecke verfolgen und dabei nicht über den Interessenbereich eines Bundeslandes hinausgehen. Viele Länder, etwa Niederösterreich, haben ein eigenes Stiftungsrecht, das neben dem bundesweiten Privatstiftungsgesetz gilt.

Im Finanzministerium, wo der Gesetzesentwurf für das Register ausgearbeitet wurde, begründet man die Ausnahme mit der Kompetenzaufteilung zwischen Ländern und Bund. Bei via Landesgesetze eingerichteten Stiftungen könnten nur die Länder selbst eine Transparenzverpflichtung vorschreiben.

"Klingt nach Ausrede"

"Das klingt doch sehr nach einer Ausrede", sagt der Budgetsprecher der Grünen, Bruno Rossmann. Er hätte sich die Einbeziehung aller Gesellschaften gewünscht. Und er kritisiert den mangelnden öffentlichen Zugang zum Register. Wie berichtet, dürfen neben Behördenvertretern nur Personen und Organisationen Einsicht verlangen, die nachweisen können, dass ihr Antrag zur Verhinderung von Geldwäsche dienen soll. Dieses Erfordernis ist viel zu streng, sagt Rossmann. Das Register könne ermöglichen, hinter verschachtelte Treuhandstrukturen zu blicken – aber eben nur, wenn die Öffentlichkeit Zugang bekommt. Im Finanzministerium wird die eingeschränkte Einschau ins Register mit Datenschutzgründen gerechtfertigt. Was die Landesgesellschaften betrifft, erwartet man, dass die Länder selbst Gesetze erlassen und eine Eintragung ins Register vorsehen.

Eine andere Ausnahme für Länder erzürnt den Grazer Wirtschaftsprüfer Fritz Kleiner. Wie berichtet, ist geplant, Manager von Landesstiftungen aus der Liste der "politisch exponierten Personen" zu streichen. Wenn Banken mit Personen, die auf dieser Liste stehen, Geschäfte abwickeln, gelten für sie besondere Sorgfaltspflichten. Dies dient zur Verhinderung von Geldwäsche.

"Rückgrat zeigen"

Kleiner versteht nicht, dass es für Landesgesellschaften Ausnahmen geben soll. Er appelliert an die Kammer der Wirtschaftstreuhänder, sie möge sich in ihrer Stellungnahme im Rahmen des Begutachtungsverfahrens "entsprechend kritisch äußern und Rückgrat zeigen". Kleiner vergleicht den Schritt mit der "Halbherzigkeit" des Finanzministeriums bei der österreichischen Regelung mit Geldern aus Liechtenstein, bei der zwar die Zinsen versteuert würden, "aber die Herkunft des Geldes nicht thematisiert wird". Die genannte Kammer will sich gegenüber dem STANDARD nicht äußern, man arbeite erst an der Stellungnahme für das Parlament, erklärt eine Sprecherin.

Aus informierten Kreisen ist aber zu hören, dass sich hohe Kammervertreter gegenüber dem Finanzministerium nicht zu kritisch zeigen wollen. Man wolle es sich nicht mit Finanzminister Hans Jörg Schelling verscherzen – hofft die Kammer doch auf Erweiterung der Kompetenzen von Wirtschaftsprüfern. So hat sie den Minister erst jüngst rund um die Berechnung der Grunderwerbsteuer (GrESt; darf derzeit nur von Anwälten und Notaren durchgeführt werden) um Unterstützung gebeten. Die Wirtschaftsprüfer wollen künftig auch die GrESt berechnen.

Vertretungsbefugnisse

Zudem erhofft sich die Kammer Vertretungsbefugnisse für jene Fälle, in denen die Finanzpolizei tätig wird, etwa im Bereich des Abgaben- und Gewerberechts. Auch da ist sie bislang nicht befugt, Klienten zu vertreten. All das soll in einer Novelle zum Wirtschaftstreuhandberufsgesetz durchgesetzt werden – und für selbiges brauche man politische Unterstützung.

Zufrieden über die geplante Novelle, besonders über das Transparenzregister, zeigt sich der Bankensprecher in der Wirtschaftskammer, Franz Rudorfer. Derzeit sind Kreditinstitute verpflichtet, selbst nachzuprüfen, wer hinter einer Gesellschaft oder einem Unternehmen steht, das eine Konto eröffnen oder eine Transaktion durchführen will. Künftig können Banken im Register nachsehen, um den wirtschaftlichen Eigentümer zu identifizieren. "Das wird die Arbeit in vielen Fällen erleichtern", so Rudorfer. (Renate Graber, András Szigetvari, 4.5.2017)