Wien – Der Presserat hat oe24.at wegen eines Verstoß gegen den Ehrenkodex verurteilt. Die zur "Österreich"-Mediengruppe gehörende Nachrichtenseite hatte im März 2017 detailliert über den sexuellen Missbrauch einer Dreijährigen, der zum Tod führte, berichtet. Der Artikel verletzte laut Senat sowohl die Menschenwürde als auch die Intimsphäre des verstorbenen Kindes, teilte der Presserat am Donnerstag mit.

Kinder genießen im Ehrenkodex für die österreichische Presse besonderen Schutz. In Punkt 6.2 wird dem Schutz der Intimsphäre von Kindern Vorrang vor dem Nachrichtenwert eingeräumt.

Der Missbrauchsfall hatte sich bereits 2013 ereignet. oe24.at nannte laut Presserat nicht nur den Namen des Kindes, sondern veröffentlichte auch ein unverpixeltes Foto. Der Bericht beschrieb die begangenen Misshandlungen sowie die erlittenen Verletzungen, darunter auch jene im Intimbereich.

"Klare Grenzüberschreitung"

Der Senat 2 bestätigte zwar das öffentliche Interesse an dem Fall, "im Bericht auf oe24.at kam es allerdings zu einer klaren Grenzüberschreitung", heißt es in einer Aussendung des Presserats. Vermisst wird die entsprechende Sensibilität, Zurückhaltung und der Respekt vor dem Opfer. "Das Leid des Kindes hätte auch auf eine andere Art und Weise vermittelt werden können", so der Senat.

Der Anwalt von oe24.at verwies darauf, dass auch zahlreiche australische und britische Medien den Missbrauch genau geschildert hätten und die Identität des Opfers allgemein bekannt gewesen sei. Der Presserat ließ die Einwände nicht gelten, sie seien für die medienethische Bewertung von "untergeordneter Bedeutung" gewesen.

Die Tageszeitung "Österreich" erkennt seit 1. März 2017 den Ehrenkodex für die österreichische Presse sowie die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserates an. Das heißt, Ethikverstöße, die die Zeitung begeht, werden künftig in "Österreich" veröffentlicht. Dies gilt vorerst aber nur für die gedruckte Ausgabe, nicht für die Online-Ausgabe oe24.at.

Darauf wies am Donnerstag auch "Österreich"-Herausgeber Wolfgang Fellner gegenüber der APA hin. "Österreich" und oe24.at seien getrennte Gesellschaften. "Österreich ist Presseratsmitglied, oe24 noch nicht", so Fellner. Der Presserat forderte oe24.at auch, die Entscheidung freiwillig zu veröffentlichten. (APA, 4.5.2017)