Mittlerweile haben alle Parteien ihre Bereitschaft für eine vorgezogene Neuwahl des Nationalrats bekundet. Als mögliche Termine einigten sich die Oppositionsparteien auf den 8. oder 15. Oktober, die Koalitionsparteien signalisierten Zustimmung.

Eingebracht werden soll der entsprechende Antrag bereits am Mittwoch – vorbehaltlich einer Fristsetzung bis Ende Juni, damit der Eurofighter-Untersuchungsausschuss nicht vor dessen Beginn gleich ad acta gelegt werden muss.

Der gesetzliche Ablauf bis zur Wahl ist streng vorgegeben. Zunächst muss das Bundesgesetz zur vorzeitigen Beendigung der Gesetzgebungsperiode, kurz Neuwahlantrag, im Nationalrat eingebracht werden.

Er wird dem Verfassungsausschuss zugewiesen und dort behandelt. Im darauffolgenden Plenum kann der Antrag beschlossen werden. Der Termin steht damit noch nicht fest, muss aber an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag stattfinden.

Die Regierung legt in Abstimmung mit dem Hauptausschuss einen Wahltermin fest. Kann man sich auf einen Termin einigen, beschließt der Ministerrat einen Wahl- und einen Stichtag. Dazwischen müssen mindestens 82 Tage liegen, der Stichtag darf nicht rückwirkend festgelegt werden.

Der Hauptausschuss muss das bestätigen, dann ist der Bundespräsident am Zug und muss die Kundmachung im Bundesgesetzblatt veröffentlichen.

In dieser Woche tagt das Parlament am Dienstag und Mittwoch. Am Mittwoch wird die Opposition aller Voraussicht nach den Neuwahlantrag einbringen und schlägt einen Termin in der ersten Oktoberhälfte vor, auch wenn sich theoretisch ein Termin im August ausgehen würde. Ein Termin in den Sommerferien wäre aber eine Premiere. (red, 15.5.2017)