Bisher war das Problem, dass Anbieter Inhalte nicht im Ausland zeigen durften, weil ihnen dafür die Rechte fehlten.

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Straßburg – Ob Filme, Serien oder Bundesliga – der Versuch, die Inhalte eines Bezahlabos im Ausland zu streamen, konnte bisher ziemlich frustrierend enden. Auf dem Bildschirm erschien nicht selten die Fehlermeldung: "Dieser Inhalt ist in Ihrem Land nicht verfügbar".

Damit soll bald Schluss sein. Am Donnerstag stimmt das EU-Parlament über eine neue Verordnung ab, nach der Verbraucher auf Reisen innerhalb von Europa uneingeschränkt Abonnements etwa für Netflix, Amazon Video oder das Sportangebot von Sky Go nutzen können sollen.

Bisher war das Problem, dass Anbieter Inhalte nicht im Ausland zeigen durften, weil ihnen dafür die Rechte fehlten. "Produktionen werden nämlich immer nur für ein Land verkauft", sagt der EU-Abgeordnete Tiemo Wölken (SPD). Durch Geoblocking verhinderten Anbieter deshalb den Zugriff. So konnten Abo-Kunden von Videodiensten ihre zu Hause bezahlten Inhalte im Urlaub oder während eines Auslandaufenthalt in vielen Fällen nicht nutzen.

Anbieter müssen prüfen

Die neue Verordnung ändert nichts am Urheberrecht. Wenn jemand aus dem EU-Ausland zuschaut, werde so getan, als ob der Zugriff aus dem Heimatland passiere, sagt Wölken. Verbraucher sollen dann die gleichen Inhalte sehen können wie daheim – wenn es der Anbieter möglich macht, auch mehr. Zusatzgebühren für den Abruf im Ausland darf es nicht geben.

Damit das Ganze funktioniert, müssen Anbieter prüfen, in welchem Land ihre Kunden ihren Wohnsitz haben. Dafür können sie sich zum Beispiel auf die Angaben beim Vertragsabschluss oder Zahlungsdaten stützen.

Auch in Zukunft Geoblocking

In den kostenlosen Mediatheken der Fernsehsender werden Zuschauer deshalb wahrscheinlich auch in Zukunft auf Geoblocking stoßen. Die neuen Regeln ermöglichen neben Bezahldiensten zwar auch Anbietern von frei verfügbaren Inhalten, diese im EU-Ausland zugänglich zu machen. Allerdings trifft auch sie die Pflicht, das Wohnsitzland des Nutzers zu prüfen. Dafür werden ihnen aber in der Regel die nötigen Daten fehlen. "Für unsere freie Mediathek wird sich deshalb erst einmal nichts ändern", sagt Matthias Bohlig von ProSiebenSat1.

Die neuen Regeln gelten außerdem nur für "vorübergehende" Auslandsaufenthalte. Wie lange das ist, hat der Gesetzgeber offen gelassen. Neben einem Urlaub soll es auch für einen Studienaufenthalt gelten. Wer seinen Wohnsitz aber komplett nach Spanien verlegt, wird die Bundesliga nicht über ein deutsches Sky-Abo anschauen können.

Anfang Juni müssen die EU-Mitgliedstaaten der Reform noch ihr offizielles Okay geben, was allerdings nur als Formsache gilt. Bereits im Februar hatten sich Vertreter von Parlament, Rat und EU-Kommission auf den Kompromiss geeinigt. Gelten sollen die neuen Regeln ab Anfang 2018. (APA, dpa, 17.5.2017)