Wien/Luxemburg – Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat sich in einem Diskriminierungsverfahren um einen homosexuellen Polizisten an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gewandt. Der frühere Revierinspektor erhält weniger Pension, weil er nach dem mittlerweile gestrichenen Gesetz, das einverständliche sexuelle Kontakte mit männlichen Jugendlichen verbot, verurteilt und darum entlassen worden war.

Der Mann war im Jahr 1975 durch Disziplinarstrafe unter Abzug von 25 Prozent der üblichen ASVG-Pensionshöhe in den Ruhestand versetzt worden, nachdem er zuvor wegen versuchter "gleichgeschlechtlicher Unzucht mit Jugendlichen" (Paragraf 129 des damals geltenden Strafgesetzes) strafgerichtlich verurteilt worden war. Die umstrittene und mittlerweile gestrichene Bestimmung sah ein höheres Schutzalter für homosexuelle Kontakte durch Männer vor.

Der ehemalige Polizist beantragte bereits vor acht Jahren die Nachzahlung der Differenz zur regulären Pension und eine Entschädigung für die laut ihm erlittene Diskriminierung. Eine Richterin des Verwaltungsgerichts sah noch vor einem Jahr keinen Fall von Diskriminierung vorliegen, weswegen sich der Kläger ans Höchstgericht wandte. Sie sah in ihrer Begründung sogar die "denkbar schwerste Pflichtverletzung" im privaten Verhältnis des Mannes.

Mit dem Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH möchte der VwGH nun wissen, ob und inwieweit sich die Gleichbehandlungsrichtlinie der EU, die es zum Zeitpunkt der Disziplinarmaßnahmen noch nicht gab, in diesem Fall gültig ist. "In diesem Zusammenhang wäre die Frage zu klären, ob in einem Fall wie dem vorliegenden lediglich die Kürzung des Ruhebezuges auszugleichen wäre, oder ob auch der Ruhebezug fiktiv neu zu berechnen wäre", schreibt der VwGH.

"Wir sind schockiert", kommentierte der Präsident des Rechtskomitee Lambda und Anwalt des ehemaligen Polizisten, Helmut Graupner, den Fall. "Selbstverständlich hätten entsprechende heterosexuelle Handlungen von heterosexuellen Kollegen nie zu deren Entlassung geführt." Der Anwalt hofft, dass der mittlerweile 75-Jährige "jetzt endlich vor dem EuGH Gerechtigkeit erfährt". (APA, 17.5.2017)