Keine "Extrawürste" für die "Sharing Economy" in Wien: Fairer Wettbewerb heißt gleiche Regeln für alle.

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In einem Userkommentar ("Wie Wien über die Interessen der Bürger drüberfährt") pries Wenzel Roehsner die Vorzüge der Dienstleistungen von Transportplattformen wie Uber an. Verbunden war diese Apologie mit einer harschen Kritik an der Stadt Wien, die eine Novelle zur Landesbetriebsordnung (LBO) beschließen will. Bei dieser Verordnung, Roehsner spricht fälschlicherweise von einem Gesetz, gehe es "um den Versuch, die Etablierung von Uber in Österreich zu verhindern", und es bestehe weiters "kein Zweifel", dass es sich um eine "Subvention" an die klassischen Taxiunternehmen handle.

Wo Roehsner grundsätzlich irrt: Die Stadt Wien steht neuen Geschäftsmodellen wie der sogenannten "Sharing Economy" prinzipiell aufgeschlossen gegenüber und hat dies auch dokumentiert, etwa auf der Website sharing.wien.at. Unser Ziel ist es, die "Share" zu einer "Fair Economy" zu machen. Nicht umsonst ist Wien eine der innovativsten Städte der Welt (Platz eins weltweit im Smart-City-Index 2017; Platz zwei europaweit beziehungsweise Platz zehn weltweit im Innovation-Cities-Index 2016–2017).

Neue Geschäftsmodelle legal nutzen

Wien hat in diesem Zusammenhang Regelungen für die Nächtigungsplattformen beschlossen (Änderung des Wiener Tourismusförderungsgesetzes) und umfassende Informationen wie Videos, Leitfaden und einen Ortstaxerechner für Hosts sowie Taxi- und Mietwagenfahrer online bereitgestellt. Das gibt es sonst in keinem anderen Bundesland. Sinn der Übung ist es, dass die neuen Geschäftsmodelle legal genutzt werden können – Verhindern sieht anders aus.

Doch fairer Wettbewerb heißt auch gleiche Regeln für alle Marktteilnehmer. Es wird in Wien keine "Extrawürste" für bestimmte Geschäftsmodelle geben. Die Trennung in Taxis und Mietwagen ("Spezialwagen") existiert seit mindestens 1913 – sie wurde also sicher nicht für Uber erfunden – und ist bundesgesetzlich vorgegeben.

Entrümpelung der Landesbetriebsordnung

Die Stadt Wien hat die Perspektiven der Unternehmer (fairer Wettbewerb), der Arbeitnehmer (sichere und faire Arbeitsbedingungen), der Konsumenten (Sicherheitsstandards) und der Umwelt in Einklang zu bringen und nicht einseitig zu agieren. Vom "Drüberfahren" über die "Interessen der Bürger", wie Roehsner unterstellt, kann somit keine Rede sein. Ein niedrigerer Preis für Konsumenten alleine reicht als Argument für eine politische Maßnahme schlicht nicht aus.

Es ist falsch, dass Wien das sogenannte Rückkehrgebot als Verschärfung für die Mietwagenfahrer neu vorsieht. Die erwähnte Regelung ist schon lange Bestandteil der Landesbetriebsordnung und dient unter anderem dazu, Kundensuchverkehr – und damit Stau und Emissionen – zu vermeiden. Wahr ist: Der jetzt vorliegende Vorschlag, der zurzeit in Begutachtung ist, sieht eine massive Entrümpelung der Landesbetriebsordnung vor – was im derzeitigen öffentlichen Diskurs nur wenig zur Sprache kommt. Als Beispiel sei hier die Abschaffung einiger "Benimmvorschriften" für Taxifahrer genannt.

Regeln für Taxis

Wer wie ein Taxi agieren – also Taxispuren, Standplätze, kein Rückkehrgebot nutzen – will, muss sich an die Regeln für Taxis halten. Es steht Unternehmen wie Uber frei, sich um eine Zulassung als Taxifunkzentrale zu bemühen. Der Zugang zum Gewerbe wird allerdings bundesrechtlich geregelt. Warum die Stadt Wien dafür kritisiert wird, ist mir schleierhaft; die Gegner einer Entrümpelung der Gewerbeordnung sind jedenfalls woanders zu finden.

Man kann und soll über die Organisation unseres Gemeinwesens diskutieren, man kann und muss auch weiter an besseren Lösungen arbeiten. Innovative Vorschläge sind sehr willkommen. Dabei sind aber die grundsätzlichen Ziele der Stadt im Blick zu behalten: In der Smart-City-Rahmenstrategie werden diese definiert als Ausbau der Lebensqualität für alle, als Schonung der natürlichen Ressourcen, und das alles unter Nutzung von Innovationen. Es geht darum, den Menschen Chancen zu eröffnen – und dabei ausgewogen zu agieren. Ein Wien-Bashing alleine trägt nichts zur Debatte bei. (Klemens Himpele, 18.5.2017)