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Der deutsche Justizminister Heiko Maas (SPD) hat das geplante Gesetz gegen Hassrede in sozialen Netzwerken verteidigt. "Auch die Betreiber sozialer Netzwerke müssen unsere Gesetze respektieren", sagte Maas der "Passauer Neuen Presse" vom Freitag.

"Nur wenn alle diesen Respekt zeigen, gibt es auch Freiheit für alle." Deshalb sei der Gesetzesentwurf auch "keine Beschränkung der Meinungsfreiheit, sondern er stärkt und er schützt sie gegenüber denen, die sie verletzen".

Erste Lesung

Der Gesetzesentwurf, der am Freitag in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten wird, soll soziale Netzwerke im Internet stärker dazu verpflichten, strafbare Inhalte umgehend zu löschen. "Die Meinungsfreiheit schützt keine Verbrechen. Das ist die Grenze der Meinungsfreiheit", sagte Maas. Hasskriminalität im Netz habe sprunghaft zugenommen. "Bedrohungen, Volksverhetzung, Aufforderung zur Begehung von Straftaten – das sind Straftatbestände, die durch die Justiz konsequent verfolgt werden müssen."

Die Union bekräftigte ihre Kritik an dem Gesetzesentwurf und warnte vor einem Scheitern des Vorhabens. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Nadine Schön (CDU) sagte dem Hamburger Nachrichtenmagazin "Der Spiegel", der von Maas vorgelegte Entwurf sei "missverständlich" etwa im Hinblick darauf, welche Betreiber von den Regeln betroffen seien und wann Bußgelder wirklich fällig würden. "Wir wollen das Gesetz beschließen, aber es wird ein ziemlicher Kraftakt, die nötigen grundlegenden Änderungen in den nächsten vier Wochen umzusetzen", sagte sie.

"Es besteht ein Risiko, dass die Zeit für diese sensible Materie nicht mehr ausreicht"

Die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, warnte, das Gesetz könne wegen der knappen Zeit scheitern. "Es besteht ein Risiko, dass die Zeit für diese sensible Materie nicht mehr ausreicht", sagte sie dem "Spiegel".

Zugleich stellte die CDU-Politikerin die Grundkonstruktion des Gesetzesvorhabens infrage, nach der ein Betreiber wie Facebook selbst die Löschvorgaben umsetzen solle. "Es wäre gut, wenn ein neutraler, allgemein anerkannter Akteur in die Löschungspraxis einbezogen werden könnte", sagte Winkelmeier-Becker. Ein Vorbild könnte hier die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft sein. (APA, 19.5. 2017)