Die Präsidentin des Bundesdenkmalamts, Barbara Neubauer, und Kulturminister Thomas Drozda anlässlich des Tags des Denkmals 2016 auf dem Dach des Wiener Stephansdoms.

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Wien – Das Ende April vom Rechnungshof (RH) zur Gebarung des Bundesdenkmalamtes (BDA) veröffentlichte "Urteil" war eher verheerend ausgefallen. Den Kultursprechern von FPÖ und den Grünen gehen die daraus abgeleiteten Empfehlungen allerdings nicht weit genug. Walter Rosenkranz (FPÖ) und Wolfgang Zinggl (Grüne) setzen deshalb jetzt einen "kleinen Untersuchungsausschuss" ein, der bislang unter Verschluss gehaltene Dokumente liefern und über gravierende Mängel Klarheit verschaffen soll. Der "kleine U-Ausschuss" heißt offiziell "ständiger Unterausschuss des Rechnungshofausschusses", er hat aber weniger weitreichende Kompetenzen als ein Untersuchungsausschuss. Noch vor dem Sommer sollen die ersten Auskunftspersonen befragt werden.

Die RH-Rüffel reichen vom Personalwesen über undurchsichtige Unterschutzstellungskriterien bis hin zu überbordenden Kosten für ein Computersystem. Bei Letzterem geht es um das IT-Projekt "Denkmalinformationssystem" (Demis), das aufgrund unprofessioneller Projektabwicklung und fehlender Kontrolle finanziell völlig aus dem Ruder lief. Statt der ursprünglich kalkulierten vier Millionen dürften bis 2019 zumindest zehn Millionen Euro anfallen. Die für 2013 geplante Fertigstellung von Demis lässt indes auf sich warten.

Kritik an Denkmal- und Bundeskanzleramt

Die Kritik hierzu richtet sich sowohl gegen das Denkmal- als auch gegen das Bundeskanzleramt (BKA). Denn als gemeinsame Projektauftraggeber waren beide für die fachliche Steuerung verantwortlich. Im Detail war das BDA für die Auswahl der Beschäftigten in den Projektteams, das BKA wiederum für Vertragsabschlüsse sowie Projektcontrolling zuständig – und beide für die jeweilige interne organisatorische Umsetzung. In einer Stellungnahme gegenüber dem Rechnungshof hatte das BKA "wesentliche Fehler" in der Planung eingeräumt, die nicht nur eine Verzögerung, sondern auch eine erhebliche Verteuerung bewirkt hätten.

Laut den Kultursprechern sei das BKA damit seiner generellen Steuerungs- und Kontrollaufgabe nicht nachgekommen. Mit der von Kulturminister Thomas Drozda (SPÖ) angekündigten "strukturellen Neuordnung" könne eine solche Misere nicht bereinigt werden, betonen Rosenkranz und Zinggl. Tatsächlich dürften die wesentlichen Probleme weniger am System liegen als an Versäumnissen der Führungsebene.

Korruptionsvorwürfe

Unter dem Titel "Organisationsoptimierung" wird derzeit eine Machbarkeitsstudie erarbeitet, bei der auch eine Ausgliederung des BDA geprüft wird. Begleitet wird dieses Projekt von der Integrated Consulting Group, jener Beraterfirma, die auch in das Demis-Debakel involviert war. Laut RH-Bericht waren hierfür von Oktober 2009 bis inklusive 2015 Beratungshonorare in der Höhe von 1,14 Millionen Euro abgerechnet worden.

Der Untersuchungsausschuss soll weiters Klarheit zur jüngsten und ersten internen Revision seit zehn Jahren bringen. Dafür ist ebenfalls das BKA zuständig, das im Herbst eine solche beauftragte. Der Anlass war wohl ein Dokument mit Korruptionsvorwürfen, das auch dem STANDARD vorliegt. Darin geht es etwa um BDA-Mitarbeiter in leitenden Funktionen, die nebenher an Unternehmen beteiligt seien, die wiederum vom BDA beauftragt worden sein sollen. Gemäß Korruptionsrichtlinien wäre das eine massive Interessenkollision.

Zum Thema Prävention ortete der RH übrigens massive Versäumnisse. Der vom BKA 2012 erlassene Verhaltenskodex sei innerhalb des BDA zum Zeitpunkt der Prüfung nicht bekannt gewesen. Ein Versäumnis sowohl seitens des BDA aber vor allem des BKA, das für die Umsetzung von Korruptionsrichtlinien in seinen Dienststellen oder zugehörigen Bundesinstitutionen verantwortlich ist.

Laut Wolfgang Zinggl sei der vom BKA jüngst im Kulturausschuss vorgelegte Kurzbericht zur internen Revision vage und oberflächlich ausgefallen. Barbara Neubauer, deren Vertrag als BDA-Präsidentin (seit August 2008) kommendes Jahr ausläuft, will sich auf STANDARD-Anfrage weder zur internen Revision noch zum Untersuchungsausschuss oder dem Reorganisationsprojekt äußern. Dafür sei das BKA zuständig. (Olga Kronsteiner, 19.5.2017)