Christoph Kothbauer, "Klassische Fallen im Mietrecht". € 34 / 172 Seiten. Linde-Verlag, Wien 2017

Cover: Linde Verlag

Herbert Rainer, "Mieten & Vermieten". € 21,80 / 234 Seiten. Manz-Verlag, Wien 2017

Cover: Manz Verlag

Wien – Überraschende erste Sätze sucht man in Büchern über das österreichische Mietrecht vergebens. Meist beginnen Vorworte von Mietrechtsratgebern mit dem klaren Aussagesatz, dass "das österreichische Mietrecht (...) kompliziert" sei. So ist es auch bei gleich zwei neuen bzw. neu aufgelegten Büchern, die einen Wegweiser durch das oft auch als "Dschungel" bezeichnete heimische Mietrecht geben wollen.

Ganz neu erschienen ist heuer Klassische Fallen im Mietrecht von Christoph Kothbauer, einem der wenigen Experten, die noch einen Gesamtüberblick über das österreichische Wohnrecht haben. Für die von Heimo Rollett herausgegebene Edition Immobilienwirtschaft im Linde-Verlag hat Kothbauer in insgesamt 40 Fallbeispielen die wesentlichen Dinge des Mietrechts erklärt. Um ein wenig Abwechslung in den trockenen Rechtsjargon zu bekommen, wurden die Beispiele mit vergnüglichen, oft gereimten Titeln versehen ("Ergibt ein Recht gar keinen Sinn, fällt auch der Zuschlag zum Richtwert hin"). Verhandelt werden in dieser locker-flockigen Aufmachung dann aber naturgemäß trockene Rechtsthematiken, etwa zu Befristungen, Mietzinsbildung, Voll- und Teilausnahmen vom MRG, Wertsicherung des Hauptmietzinses oder der Vertragsauflösung. Man erfährt beispielsweise, dass Indexklauseln im Anwendungsbereich des Konsumentenschutzgesetzes "zweiseitig" formuliert sein müssen, das heißt: auch Preisbewegungen nach unten zulassen müssen, da sie ansonsten unwirksam sind.

Mieter- und Vermieterfallen

Die meisten der Fälle sind wohl sogenannte "Vermieterfallen", aber Kothbauer weist auch auf ein paar "Mieterfallen" hin. Einiges zu beachten gibt es etwa für Mieter von Einfamilienhäusern, wo bekanntlich das Mietrechtsgesetz gar nicht gilt. Oder: Ein Mieter muss einen Anspruch auf Ersatz der von ihm vorgenommenen Investitionen in die Mietwohnung spätestens 14 Tage nach Zustellung der Kündigung beim Vermieter anmelden – bei der Wohnungsübergabe ist es schon zu spät. Zu jedem der Fälle schildert Kothbauer zuerst grob den gesetzlichen Hintergrund, dann den konkreten Sachverhalt, schließlich eine genauere rechtliche Betrachtung samt Anmerkungen.

Wer sich nicht von Fall zu Fall ins Mietrecht einarbeiten will, sondern einfach einen Überblick über die wichtigsten Regelungen erhalten möchte, ist mit dem kürzlich schon in der achten Auflage erschienenen Buch Mieten & Vermieten von Herbert Rainer im Manz-Verlag gut bedient. Es ist sowohl als Ratgeber für interessierte Laien als auch als Nachschlagewerk für Mietrechtsprofis gedacht. (mapu, 29.5.2017)