Der Tanz, den die Regierung bei der Modernisierung des Vergaberechts aufführt, wird langsam peinlich. Erst rühmt man sich, Lohndrückerei auf Großbaustellen abzustellen, indem künftig der Bestbieter den Zuschlag bekommt und nicht der Billigstbieter. Das erhöht zwar die Kosten für den Staat, sollte aber verkraftbar sein, wenn dadurch Sozialdumping hintangehalten wird.

Preis sticht Qualitätskriterien aus

Daraus wird vorerst nichts. Denn Bestimmungen und Formulierungen im Gesetzentwurf sind so schwammig, dass selbst dubiose Vergaben wie die legendäre Auswahl der Investmentbank für den Buwog-Verkauf möglich wären. Der lausigste Billigstbieter könnte zum Zug kommen, weil der Preis die Qualitätskriterien ausstechen kann.

Armseliges Schauspiel

Besonders armselig ist das Schauspiel rund um die von der ÖVP quasi in letzter Minute eingebrachte Forderung, öffentlich finanzierte Schienenverkehrsleistungen dem Ausschreibungsgebot zu unterwerfen. Das ist zwar ganz im Sinne der neuen EU-Direktive, mit der SPÖ aber nicht zu machen. Die will nicht nur die Übergangsfrist bis 2023 voll ausnützen, sondern "ihrer" ÖBB bis in alle Ewigkeit Milliardenaufträge zuschanzen. Zweifellos wird es kein Spaziergang, wenn die ÖBB keinen Dauerauftrag auf Direktvergaben mehr hat, sich dem Wettbewerb stellen muss. Aber Hintertüren und Ausnahmebestimmungen sind ebenso wenig Rüstzeug für die Zukunft wie eine unheilige Allianz aus Wirtschaftskammer und Gewerkschaft. (Luise Ungerboeck, 19.6.2017)