Mieterschützer empfehlen eine genaue Überprüfung der Betriebskostenabrechnung.

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Die Betriebskosten für Mieter privater Wohnungen sind 2015 nur leicht, nämlich um ein Prozent, gestiegen, die Jahresinflationsrate lag bei 0,9 Prozent. Das geht aus dem am Montag veröffentlichten Betriebskostenspiegel der Mietervereinigung, es ist der bereits neunte, hervor. Grundlage dafür waren Betriebskostenabrechnungen aus dem Jahr 2015.

Verwaltungshonorare und Versicherungsprämien

Konkret betrugen die monatlichen Nettobetriebskosten pro Quadratmeter Nutzfläche im Abrechnungsjahr 2015 demnach rund 1,95 Euro (2014: 1,93 Euro). Eine 70 Quadratmeter große Wohnung war im Jahr 2015 also mit monatlich durchschnittlich 136,50 Euro an Betriebskosten (1638 Euro jährlich) belastet. 2014 waren es noch 135,10 (1621,20 Euro jährlich).

Die wichtigsten Betriebskostenpositionen im Überblick, jeweils pro Quadratmeter und Jahr: Die Müllentsorgungskosten sind mit einer Entwicklung von 2,73 Euro 2014 auf 2,71 Euro 2015 sogar leicht gesunken. Die Wasserkosten sind von 4,02 Euro auf 4,12 Euro geringfügig gestiegen. Die Versicherungsprämien betrugen 2014 rund 4,97 Euro, 2015 rund 5,03 Euro.

An Reinigungskosten sind 2014 noch 5,43 Euro angefallen, 2015 waren es 5,13 Euro. Das Verwaltungshonorar hat sich von 3,385 Euro auf 3,43 Euro erhöht. In Häusern mit Aufzügen sind 2015 zusätzlich 2,73 Euro an Liftkosten angefallen. Im Jahr davor waren es 2,78 Euro.

Abrechnung überprüfen

Mehr als ein Drittel der Betriebskosten entfallen laut Zahlen der Mieterschützer auch im Jahr 2015 auf Verwaltungshonorare und Versicherungsprämien. Die Mietervereinigung Österreich fordert daher erneut, dass diese Kosten nicht auf die Mieterinnen und Mieter abgewälzt werden dürfen. Zudem seien rund 90 Prozent aller überprüften Betriebskostenabrechnungen in vielerlei Punkten zu beanstanden.

Die Betriebskostenabrechnungen für das Jahr 2016 sind bis spätestens 30. Juni 2017 in allen Mietshäusern auszuhängen. Vonseiten der Mietervereinigung wird empfohlen, diese genau zu überprüfen. Oft würden diese zulasten der Mieter falsch ausgefertigt oder überhaupt nicht vorgelegt. (red, 19.6.2017)