St. Pölten – Der niederösterreichische Landesrechnungshof übt in einem Bericht scharfe Kritik an der Förderpraxis des Bundeslandes. Im Zentrum steht dabei die Dr.-Erwin-Pröll-Privatstiftung, bei der Abweichungen von Förderrichtlinien festgestellt wurden. Die Zahlungen stützten sich weiters "auf kein Förderungsgesetz" und waren mit "Interessenkollisionen behaftet".

Die Prüfer untersuchten für den Bericht einen kleinen Teil der Förderungen, den Bereich "Fonds, sonstige Einrichtungen und Maßnahmen". Von 2008 bis zum Vorjahr gab es hierbei 534 Förderungsfälle, bei denen rund 9,3 Millionen Euro vergeben wurden. Im Jahr 2016 waren es 600.000 Euro.

Doch neben der Erwin-Pröll-Privatstiftung kritisiert der Bericht auch, dass bei nur 125 von den 534 überprüften Förderungen "ordnungsgemäße und vollständige Unterlagen" als Grundlage für die Vergabe vorhanden waren: "Die Förderungsabwicklung erwies sich als mangelhaft."

Neben der Pröll-Stiftung wurden unter anderem auch der Siegfried-Ludwig-Fonds, die Leopold-Figl-Stiftung oder das Oskar-Helmer-StudentInnenhilfswerk" geprüft. Alle Einrichtungen gaben die Förderungen vor allem für Stipendien und Studienförderungen aus. Die Prüfer fordern das Land auf, die Stipendienförderungen "auf eine effizientere Gestaltung" zu überprüfen. Beim Niederösterreich-Fonds stellt der Bericht die "Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit" infrage: "Der Fonds erhielt aus historischen Gründen Landesmittel für Aufgaben, die die Abteilung Kunst und Kultur K1 wahrnehmen könnte. Diese Konstruktion war nicht mehr zeitgemäß."

"Mangelhafte Unterlagen"

Kritisiert wird auch, dass ein Teil der Förderungszusagen "ohne Nachweis einer Prüfung der Voraussetzungen" erteilt wurden. Dies erschwerte auch die Arbeit der Prüfer. In dem 82-seitigen Bericht heißt es: "Die Entscheidungsgrundlagen waren nicht nachvollziehbar dokumentiert. In einigen Fällen war eine Orientierung an den Vorjahresbeträgen erkennbar. Eine durchgängige Förderungskontrolle war aufgrund der mangelhaften Unterlagen nicht möglich." Die Reaktion des Landes: Man will in Zukunft darauf achten, "dass entsprechend den jeweiligen Richtlinien" vorgegangen wird, heißt es in einer Stellungnahme in dem Prüfbericht.

Die Landesregierung rechtfertigt die Vorgangsweise: "In Anbetracht der im Einzelfall (gemeint ist die Dr.-Erwin-Pröll-Privatstiftung, Anm.), wie oben angeführt, relativ geringen Förderhöhe und der in einem Großteil der Förderfälle zum Zeitpunkt der Antragstellung klaren Sachverhalte, war bei der Abwicklung der Förderungen auch auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem entstehenden Verwaltungsaufwand und dem Risiko eines Fördermissbrauchs zu achten." Deswegen hielt man eine "eine vereinfachte Vorgangsweise" für angemessen.

Weiters betont die Landesregierung, dass Fördervoraussetzungen vor einer Zusage zwar geprüft wurden, "aber in den Förderakten der Abteilung Finanzen nicht dokumentiert wurden." Der Rechnungshof entgegnet: "Die ins Treffen geführte – nicht dokumentierte – Prüfung der Förderungsvoraussetzungen konnte die vom Landesrechnungshof festgestellten Mängel nicht verhindern. Somit lagen nicht nur eine unzulängliche Dokumentation, sondern darüber hinaus Schulungs- und Verbesserungsbedarf vor." (seb, 25.6.2017)