Die Hitzewelle nimmt auch diese Woche kein Ende – im Gegenteil. Die Schulferien und damit die Hauptsaison für Ferien haben allerdings noch nicht begonnen und so gilt es am Arbeitsplatz mit den hohen Temperaturen auszukommen – ein Recht auf Klimaanlage gibt es nämlich nicht, obwohl das vielleicht gar nicht so schlecht wäre.

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Die Leistungsfähigkeit und die Konzentration nehmen an heißen Tagen nämlich deutlich ab, das haben Arbeitswissenschafter sowohl bei körperlichen als auch bei geistigen Tätigkeiten herausgefunden. Zwischen 30 und 70 Prozent kann die Arbeitsleistung an heißen Tagen sinken, macht die Arbeiterkammer Oberösterreich aufmerksam. Mit der sinkenden Arbeitsqualität stiegen auch die Fehlerhäufigkeit und das Unfallrisiko.

Kein Recht auf Klimaanlage, aber ...

Reklamieren kann man da nicht, denn ein Recht auf Klimaanlage am Arbeitsplatz gibt es nicht. Nur so viel: Wenn eine Klimaanlage da ist, dann muss sie auch funktionieren, und es müssen Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsgrenzen eingehalten werden. Wie schwierig das ist, davon können im Großraumbüro Sitzende ein Lied singen. Auch Ventilatoren oder Luftbefeuchter sind keine Pflicht – bevor man solche Geräte selber ins Büro mitbringt, sollte man sich jedoch eine Erlaubnis dafür holen.

Grenzwerte für Temperatur und Luftfeuchtigkeit

Hitzefrei gibt es für Arbeitnehmer im Büro ebenfalls nicht, da können die Temperaturen noch so rekordverdächtig sein. Handlungsbedarf besteht laut Arbeiterkammer Wien ab 26 Grad, zumindest theoretisch: Arbeitgeber sollten alles unternehmen, damit die Temperaturen wieder auf höchstens 25 Grad sinken – verpflichtet dazu sind sie aber nicht. Idealerweise sollte die Temperatur im Büro nämlich 19 bis 25 Grad betragen, die Luftfeuchtigkeit zwischen 40 und 70 Prozent, schreibt die Arbeiterkammer.

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Natürlich ist die Klimaanlage auch nicht die von allen favorisierte Lösung – oft wird Mitarbeitern dann viel zu kalt, und man hat das Gefühl, von einer Sauna in den Kühlschrank zu treten. Forscher haben außerdem herausgefunden, warum es meist die Frauen sind, die an klimatisierten Arbeitsplätzen frieren: Die Standardeinstellungen für Klimaanlagen stammen noch aus den 60ern und sind perfekt für einen 40-Jährigen Mann eingestellt, heißt es im Fachblatt "Nature Climate Change". Für junge Frauen sind das einige Grade zu kalt: In Tests fanden Männer 22 Grad optimal. Frauen lagen bei durchschnittlich 24 Grad Raumtemperatur.

35 Grad = Schlechtwetter für Bauarbeiter

Bei Arbeiten im Freien muss sich der Arbeitgeber an die Empfehlungen der Behörden bezüglich Ozonwerte und Sommersmog halten – die Arbeitszeiten sollten so gelegt sein, dass kein Arbeitnehmer in der prallen Sonne arbeiten muss. Folgen drei Stunden mit mehr als 35 Grad aufeinander, dann tritt die sogenannte Schlechtwetterentschädigung in Kraft: Für durch diese Hitze entfallene Stunden erhalten Bauarbeiter, aber auch Zimmerer, Gipser, Dachdecker, Pflasterer und Gerüster, Entschädigungen.

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Keine Temperaturausnahmen auch bei den Pausen: Erst nach sechs Stunden hat der Arbeitnehmer Recht auf eine halbe Stunde Pause, egal ob 20 oder 40 Grad.

Tipps gegen die Hitze

Trinken ist ein bekanntes Rezept gegen die Hitze: Der Arbeitgeber habe nicht-alkoholisches und hygienisch einwandfreies Trinkwasser sowie saubere Trinkgefäße bei der Arbeit zur Verfügung zu stellen. Die Pflicht endet in Österreich allerdings mit dem Zugang zu Leitungswasser.

Weitere Tipps der Arbeiterkammer – vor allem für Arbeitgeber:

  • Abschattung vor direkter Sonneneinstrahlung
  • Nachtabkühlung nutzen: für eine intensive Durchlüftung der Räume sorgen, und zwar in der Nacht – oder in den frühen Morgenstunden
  • Lockerung eventuell vorhandener Bekleidungsvorschriften
  • Bereitstellung von Tisch- oder Stehventilatoren (Zugluft vermeiden!)
  • Zurverfügungstellung von Duschgelegenheiten
  • Organisatorische Maßnahmen wie Vorverlegung des Arbeitsbeginns, Meiden der Mittagshitze und zusätzliche Arbeitspausen. (lhag, 26.6.2017)