Gesundheits- und Frauenministerin Pamela Rendi-Wagner (SPÖ) hofft mittels Frauenquote für die Privatwirtschaft Gleichstellung voranzutreiben. Wer sich nicht daran hält, muss mit Strafen rechnen.

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Wien – Nicht einmal jeder fünfte Aufsichtsrat ist in Österreich eine Frau. Obwohl Frauen so gut ausgebildet sind wie nie zuvor und ihre Erwerbsquote 50 Prozent beträgt: Weder auf der Führungsebene noch in den Aufsichtsräten schlägt sich das nieder. Denn derzeit sind nur 18 Prozent der Aufsichtsräte weiblich. Eine "Inbalance", wie Frauen- und Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner (SPÖ) feststellt, die sie mittels Quote für die Besetzung von Aufsichträten beheben will. 30 Prozent soll diese betragen und für börsennotierte Unternehmen sowie Betriebe mit mehr als 1000 Beschäftigten gelten. Etwa 200 Unternehmen in Österreich dürften davon betroffen sein.

Ein entsprechendes Gesetz passierte vergangene Woche den Justizausschuss, am Mittwoch wird es im Parlament beschlossen. Für die Ressortchefin ist es nicht akzeptabel, dass es für Frauen in der Privatwirtschaft noch immer ein Karrierehindernis gebe: "Und dieses Karrierehindernis heißt Geschlecht", fasst Rendi-Wagner die Motivation für das Gesetzesvorhaben zusammen.

"Strukturelle Diskriminierung"

Auch in Führungspositionen seien Frauen deutlich unterrepräsentiert: Je höher die Leistungsebene, desto weniger sind weibliche Arbeitskräfte vertreten. Außerdem würden Führungskräfte in Teilzeit eine Ausnahme darstellen. Aus familienpolitischer Sicht müsse das geändert werden – für Frauen und Männer. Geht es nach der Ministerin, sollte es immer die Option geben, von Teilzeit zu Vollzeit zurückzukehren. Nur dann würden sich Männer trauen, ihre Arbeitszeit zugunsten der Familie zu reduzieren.

Für staatsnahe Betriebe gilt die Quote bereits seit 2011. Rendi-Wagners Bilanz: "Die Quote wirkt." Denn in den Aufsichtsräten der staatsnahen Betriebe sei der Frauenanteil seither auf über 40 Prozent gestiegen. Trotzdem bewertet die Ressortchefin die Quote nicht als Allheilmittel, sondern als Steuerungsinstrument gegen "strukturelle Diskriminierung". Internationale Vorbilder seien Island, Norwegen, Frankreich und Deutschland.

Leerer Stuhl statt Geldstrafe

Für die Ministerin stehen aber nicht nur die Frauen der oberen Managementebene im Mittelpunkt, sondern sie will sich auch jenen mit niedrigem Lohnniveau widmen. Einmal mehr fordert Rendi-Wagner einen Mindestlohn von 1500 Euro, der vor allem Frauen helfen soll. Doch hier ist es ein noch weiterer Weg als beim aktuellen Gesetz, der Noch-Koalitionspartner kann damit wenig anfangen.

In der Gesetzesvorlage sind Sanktionsmöglichkeiten vorgesehen. Auch hier richtet sich die Ministerin nach dem deutschen Vorbild. Man habe gesehen, dass freiwillige Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils nicht den gewünschten Effekt bringen, berichtet die deutsche Staatssekretärin Elke Ferner. Auch Geldstrafen für Unternehmen, wenn sie die 30-Prozent-Vorgabe nicht erfüllen, seien wirkungslos – "das zahlt Daimler aus der Portokasse". Daher habe man sich entschieden: "Machtverlust statt Geldverlust, das schmerzt weit mehr", erklärt Ferner. In der Umsetzung bedeutet das: Wird nicht, wie vorgesehen, eine Frau in ein Gremium entsandt, bleibt der Platz unbesetzt. Es sei in Deutschland "kein einziger Stuhl leer geblieben", bilanziert Staatssekretärin Ferner.

Dass es ohne Quote und Sanktionen noch ein langer Weg bis zur Gleichstellung wäre, rechnet ÖGB-Frauenvorsitzende Renate Anderl vor: 2017 ist die Zahl der weiblichen Aufsichtsräte um 0,4 Prozent gestiegen: "Geht es in diesem Tempo weiter, erreichen wir die Gleichstellung 2045", sagt die Gewerkschafterin.

Das Gesetz soll am 1. Jänner 2018 in Kraft treten, es soll für neue Aufsichtsräte und für Entsendungen in bestehende Gremien gelten. (mte, 26.6.2017)