Graz – Zwei junge Afghanen sind am Mittwoch am Grazer Straflandesgericht wegen versuchter Vergewaltigung, sexueller Belästigung und öffentlicher geschlechtlicher Nötigung verurteilt worden. Der Haupttäter bekam drei Jahre, der zweite Angeklagte zwei Jahre Haft. Dem Opfer müssen sie insgesamt 5.500 Euro zahlen.

Die beiden Afghanen, deren Alter vom Gericht mit "unter 18" (Haupttäter) und 18 bis 21 Jahren (Beitragstäter) festgelegt wurde, lebten in einer Asylunterkunft nördlich von Graz. Im Dezember 2016 fuhren sie nach Graz und betranken sich. Auf der Rückfahrt belästigten sie in einem Regionalzug eine junge Frau zunächst verbal, dann wurden sie offenbar handgreiflich. Der Jüngere soll laut Anklägerin sein Opfer, das er zu Boden gezerrt hatte, begrapscht und geküsst haben. Durch die Schreie der Frau wurden andere Passagiere aufmerksam und griffen ein.

"Die Schuld hat sich eindeutig ergeben"

Die Verhandlung fand zur Gänze unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, erst das Urteil war öffentlich. "Die Schuld hat sich eindeutig ergeben", sagte Richterin Andrea Schwinger-Wagner. Die beiden Angeklagten hätten mit Absicht das Abteil gewählt, in dem sich die junge Frau befand, "obwohl der Zug fast leer war". Nachdem einige Mitfahrende dem Opfer geholfen hatten, belästigte einer der beiden Beschuldigten noch eine weitere Frau durch obszöne Gesten.

Der Jüngere muss nun drei Jahre in Haft, der Ältere kam mit zwei Jahren davon, weil er bei der versuchten Vergewaltigung nur als Beitragstäter galt. "Es kann nicht sein, dass man sich in Österreich überlegen muss, ob man als Frau in einen späten Zug allein einsteigt", begründete die Richterin. Die Angeklagten nahmen an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. (APA, 28.6.2017)