Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland vorerst ausgesetzt: Die Bundesnetzagentur in Bonn teilte am Mittwoch mit, sie sehe vorerst von Anordnungen und sonstigen Maßnahmen zur Durchsetzung der Speicherverpflichtung für Telekommunikationsunternehmen ab.

Nicht EU-konform

Die Behörde verwies auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster von vergangener Woche: Danach ist die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung nicht mit EU-Recht vereinbar. Die Speicherpflicht sollte eigentlich ab Samstag gelten.

Vor dem OVG geklagt hatte ein IT-Unternehmen aus München. Wegen der "über den Einzelfall hinausgehenden Begründung" fällt die Pflicht zur Speicherung von Kundendaten aber nun vorerst für alle Unternehmen weg. Die Netzagentur will mit neuen Anordnungen bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Hauptsacheverfahrens warten.

Anlasslose Vorratsdatenspeicherung in der EU gekippt

Das OVG hatte zur Begründung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verwiesen, das im vergangenen Dezember die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in der Europäischen Union gekippt hatte. Demnach ist die Speicherung von Vorratsdaten nur bei Vorliegen des Verdachts einer schweren Straftat zulässig.

Auch müsse die Vorratsdatenspeicherung auf geografisch eingegrenzte Gebiete beschränkt bleiben. Zudem müssten Menschen ausgenommen sein, deren Kommunikation dem Berufsgeheimnis unterliege. Die bisher geplante Speicherpflicht in Deutschland umfasste laut OVG-Urteil aber "pauschal die Verkehrs- und Standortdaten nahezu aller Nutzer von Telefon- und Internetdiensten". (APA, 28.6.2017)