Klagenfurt – Im zweiten Rechtsgang des Hypo-Prozesses um die Vorzugsaktien II am Landesgericht Klagenfurt sind am Freitag die Ex-Hypo-Vorstände Josef Kircher und Tilo Berlin der Untreue schuldig gesprochen und zu mehrmonatigen Haftstrafen verurteilt worden. Wolfgang Kulterer und Siegfried Grigg wurden freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Kircher erhielt eine Zusatzstrafe von fünf Monaten, Berlin acht Monate, sechs davon bedingt. Staatsanwalt Robert Riffel meldete bezüglich der Freisprüche Nichtigkeitsbeschwerde an und gab zu den Schuldsprüchen keine Erklärung ab. Die Verteidiger der beiden Verurteilten gaben ebenfalls keine Erklärung ab.

Die Vorsitzende des Schöffensenats, Richterin Ute Lambauer, erklärte, die Entscheidung Kirchers und Berlins als Geschäftsführer der Hypo Vermögensverwaltung (HVV) die Sonderdividende auszuzahlen, sei ein klarer Befugnismissbrauch gewesen. Sie hätten genau gewusst, was sie taten. So sei ihnen bekannt gewesen, dass die Sonderdividende lediglich in Aussicht gestellt gewesen sei und nicht verpflichtend auszuzahlen gewesen wäre.

Durch den Beschluss dieser Gewinnverteilung zugunsten der Sonderaktionäre und damit zu Ungunsten der Hypo haben sie der Bank somit einen Schaden von 2,5 Mio. Euro zugefügt. Dieses Verhalten widerspreche dem eines ordentlichen Geschäftsmanns, so Lambauer.

Keine Funktion für Kulterer

Grigg als Mitglied des Aufsichtsrats der Hypo Leasing Holding (HLH) hätte die Entscheidung über die Gewinnaufteilung, die von den beiden Geschäftsführern zuvor getroffen worden war, nicht mehr ändern können, begründete die Richterin den Freispruch. Und Kulterer habe zum Zeitpunkt der Beschlüsse keine Funktion in der Bank mehr gehabt, eine Einflussnahme auf die Gremien sei nicht nachweisbar.

Staatsanwalt Robert Riffel hatte Schuldsprüche für alle Angeklagten gefordert. Die Sonderdividende sei ein Geschenk ohne adäquate Gegenleistung an die Sonderaktionäre gewesen, "der Schnaps auf ein Geschäft, das als solches schon vermögensschädigend war". Kircher und Berlin kannten die Vermögensnachteile des Grundgeschäfts, sie seien somit unmittelbare Täter und damit aus seiner Sicht der Untreue schuldig. Die Idee dazu sei von Kulterer in die Hypo getragen worden, als er Vorstandsmitglied der Flick Privatstiftung wurde. Grigg kam für ihn als Beteiligungstäter in Frage, weil er im Aufsichtsrat der Hypo Leasing der Ausschüttung zugestimmt habe, so Riffel.

Im ersten Rechtsgang geständig

Kirchers Verteidiger Richard Soyer sagte, sein Mandant sei im ersten Rechtsgang geständig gewesen und bleibe auch jetzt dabei. Er ersuchte den Schöffensenat jedoch, die bei einem Schuldspruch zu erwartende Zusatzstrafe als Gesamtes bedingt zu verhängen. Dem folgte der Schöffensenat nicht. Dazu sei der Schaden zu hoch, meinte Lambauer.

Josef Weixelbaum hatte für seinen Mandanten Kulterer einen Freispruch gefordert. Dieser sei nur am Rande mit der Sonderdividende befasst gewesen. Er habe als Vorstandsmitglied der Flick Privatstiftung lediglich angefragt, was in dieser Funktion sein gutes Recht gewesen sei. Auch die anderen Verteidiger hatten Freisprüche für ihre Mandanten verlangt.

Der Oberste Gerichtshof OGH) hatte die Schuldsprüche in der Causa Vorzugsaktien II für den Bereich Sonderdividende aufgehoben, der Bereich musste neu verhandelt werden. Für die Rückkaufgarantie in Form einer Put-Option im Zusammenhang mit den Vorzugsaktien, die gemeinsam mit der Dividende verhandelt worden waren, gibt es bereits rechtskräftige Schuldsprüche.

Angeklagt war auch die Flick Privatstiftung, die Aktien erworben hatte. Eine vom Staatsanwalt geforderte Verbandsgeldbuße wurde vom Schöffensenat abgelehnt. Es sei kein strafrechtlich relevantes Verhalten der Privatstiftung ersichtlich, erkannte der Schöffensenat. (APA, 30.6.2017)