Berlin – Die Ehe für alle hat in Deutschland die letzte parlamentarische Hürde genommen. Nach der Zustimmung des Bundestages vergangene Woche stimmte am Freitag nun auch der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause für die Gesetzesänderung, die gleichgeschlechtlichen Paaren die Ehe ermöglicht. Die ersten homosexuellen Ehen sollen ab dem 1. Oktober geschlossen werden können, da den Standesämtern eine dreimonatige Vorbereitungszeit eingeräumt wurde.

Die Gesetzesänderung wurde meist positiv aufgenommen: Die Ministerpräsidenten von Baden Württemberg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein, Winfried Kretschmann (Grüne), Malu Dreyer (SPD) und Daniel Günther (CDU), begrüßten das Gesetz gleichermaßen und sehen keinen Konflikt mit dem Grundgesetz. Der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) kritisierte hingegen die Entscheidung und betonte im Namen seiner Landesregierung, dass die Ehe eine Verbindung von Mann und Frau sei.

Adoptionsrecht vorgesehen

Für die Gleichstellung schwuler und lesbischer Paare haben Homosexuelle in Deutschland bereits jahrzehntelang gekämpft. Seit 2001 gibt es dort eingetragene Lebenspartnerschaften, die in vielen Bereichen der Ehe gleichgestellt ist. Die Ehe für alle sieht jedoch auch ein Adoptionsrecht für homosexuelle Paare vor.

In Österreich gibt es erst seit 2010 für homosexuelle Paare die Möglichkeit eine Partnerschaft eintragen zu lassen. Zunächst durfte sie nur bei den Bezirksverwaltungsbehörden begründet werden, seit April ist dies auch am Standesamt möglich. Die eingetragene Partnerschaft ist aber rechtlich nicht mit der Ehe gleichgesetzt. (APA, 7.7.2017)