Kam durch "Falter"-Bericht ins Gerede: Islampädagoge Ednan Aslan.

Foto: Corn

Nachdem Kritik am Islampädagogen Ednan Aslan aufgekommen war, der laut einem Bericht des "Falter" zugelassen habe, dass Ministerialbeamte in eine seiner Arbeiten eingreifen, liegt dem STANDARD ein Gutachten des Plagiatsforschers Stefan Weber vor, das ebenfalls ein kritisches Licht auf die Arbeit des Pädagogen wirft.

In drei von fünf Kapiteln der im Jahr 1997 an der Uni Klagenfurt eingereichten Dissertation fänden sich Plagiatsfragmente, schreibt Weber in seinem im Dezember 2015 erstellten Gutachten, das im Vorjahr auch der Uni Klagenfurt vorgelegt wurde. Die Universität stellte im Mai 2016 fest, dass kleine Teile der Dissertation plagiiert seien. Jedoch reiche das Ausmaß nicht für eine Aberkennung des Doktortitels. Eine Entscheidung, die Weber nachvollziehbar erscheint, zumal laut ständiger Rechtsprechung "wesentliche Teile" der Arbeit abgeschrieben sein müssten, damit es zu einer Aberkennung des Titels kommt. Das sei bei Aslan nicht der Fall.

"Unwissenschaftlich"

Dennoch fänden sich in der Arbeit an mehreren Stellen "Zitierweisen, die unwissenschaftlich sind und so nicht passen", so Weber im STANDARD-Gespräch. "Würde ich eine Bachelor-Arbeit bekommen, die derart gegen die Zitierregeln verstößt, würde ich sie zurückwerfen".

Hinzu kommt, dass die Prüfung im Jahr 2015 lediglich eine Grobprüfung gewesen sei und sich die Qualität der Plagiatsprüf-Software seither deutlich verbessert habe. Würde man heute eine Feinprüfung mit gängigen Softwarelösungen vornehmen, "dann würde ich heute bestimmt noch mehr finden als damals". Für den STANDARD war Aslan am Samstag nicht erreichbar.

Weber betont, "dass bei einem Universitätsprofessor andere Standards gelten müssen". Wenn die Plagiierung im Fall Aslan auch keine rechtlichen Folgen hatte, sei sie dennoch "wissenschaftsethisch relevant". (Maria Sterkl, 8.7.2017)