Vor einem Jahr wurde nach dem versuchten Militärputsch in der Türkei auch in Wien auf dem Heldenplatz demonstriert.

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Zum Jahrestag will die österreichische Regierung heuer keine türkischen Politiker in Wien sehen.

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Die Beziehungen zwischen Österreich und der Türkei sind seit längerem angespannt. Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) hat dem türkischen Wirtschaftsminister Nihat Zeybekçi nun die Einreise nach Österreich untersagt. DER STANDARD gibt einen Überblick, worum es in der Causa geht und wie sie völkerrechtlich einzustufen ist.

Anlässlich der Niederschlagung des Putsch-Versuchs in der Türkei vor einem Jahr sollte der türkische Wirtschaftsminister Nihat Zeybekci bei der UETD in Liesing eine Rede halten. Außenminister Kurz untersagt die Einreise.
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Frage: Um welche Veranstaltung geht es?

Antwort: Laut Außenministerium ist eine Gedenkfeier zum Anlass des Putschversuchs in der Türkei vor einem Jahr geplant. Wie der Sprecher des Ressorts, Thomas Schnöll, sagte, soll sie am kommenden Sonntag stattfinden und etwa 400 Teilnehmer umfassen. Organisiert wird sie von der Union Europäisch-Türkischer Demokraten (UETD), die der türkischen Regierungspartei AKP nahesteht. Abgehalten werden soll sie im Etap Event Center im 23. Wiener Gemeindebezirk. Geplant gewesen sei auch ein Besuch des türkischen Wirtschaftsministers Nihat Zeybekçi.

Frage: Wie reagiert die Türkei darauf?

Antwort: Das türkische Außenministerium sprach von einem "warnenden Beispiel". Österreich sei "bei der Verteidigung demokratischer Werte nicht ehrlich". Und weiter: "Der ehrenwerte Wirtschaftsminister wollte an einer Veranstaltung teilnehmen, mit der der Gefallenen und Verletzten gedacht werden sollte, die sich dem verräterischen Putschversuch entgegengestellt haben, um die Demokratie zu verteidigen."

Verwirrung gab es zunächst über die Reaktion des türkischen Wirtschaftsministeriums, das gemeint hatte, der Minister habe lediglich Gespräche mit dem Außen- und dem Wirtschaftsminister in Wien führen wollen. Dieser Wunsch sei den Österreichern aber noch gar nicht mitgeteilt worden. Man habe nicht beantragt, eine Veranstaltung abzuhalten. Dass der Minister als Organisator auftrete, hatte freilich auch niemand behauptet. In Wiener Diplomatenkreisen wird die Geschichte so erzählt: Die türkische Botschaft habe wegen der Teilnahme des Wirtschaftsministers an der Gedenkfeier angefragt. Darauf habe das Außenamt reagiert.

Frage: Kommt es öfter vor, dass ausländischen Politikern die Einreise untersagt wird?

Antwort: Nein, laut Außenamt gab es bisher keine vergleichbare Situation. Begründet wird die Vorgangsweise aktuell mit "Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit".

Frage: Ist die Vorgangsweise völkerrechtlich gedeckt?

Antwort: Würde es sich um einen offiziellen Staatsbesuch handeln, wären schwere diplomatische Verwicklungen die logische Folge, sagt der Linzer Europa- und Völkerrechtler Franz Leidenmühler im Gespräch mit dem STANDARD. Da es sich hier aber um keinen formellen Staatsbesuch handle, sei die Entscheidung des Außenministeriums aus völkerrechtlicher Sicht "völlig unproblematisch".

In der Diplomatensprache müsse man wohl von einem "nicht besonders freundlichen Akt" reden, meint Leidenmühler. Laut ihm wäre es auch gar nicht erforderlich gewesen, eine Begründung für die Einreiseverweigerung abzugeben. "Das ist eine politische Begründung, keine juristisch notwendige." Anders wäre die Lage bei einem EU-Politiker: Da hier die Reisefreiheit gelte, wäre es natürlich nicht so einfach möglich, einem Politiker die Einreise zu untersagen.

Frage: Welche Reaktionen sind im Völkerrecht möglich?

Antwort: Laut Leidenmühler kennt das Völkerrecht in diesen Fällen das Mittel der sogenannten "Retorsion". Das heißt: Die Türkei könnte ebenfalls mit einem unfreundlichen Akt reagieren. Denkbar wäre, den österreichischen Botschafter in der Türkei einzubestellen oder umgekehrt den türkischen Botschafter in Wien nach Hause zu beordern, um von ihm einen Bericht zu hören – letztere Maßnahme wurde beispielsweise im Vorjahr aus Protest gegen eine Kurdendemo in Wien gesetzt und auch 2015 wegen einer Erklärung des österreichischen Nationalrats bezüglich des Völkermords an den Armeniern 1915.

Bis Montagabend blieb aber eine diplomatische Reaktion der Türkei aus. Der neue türkische Botschafter in Wien, Mehmet Ferden Çarıkçı, wurde erst vergangene Woche von Bundespräsident Alexander Van der Bellen akkreditiert.

Repressalien wären aus völkerrechtlicher Sicht nicht zulässig, meint der Linzer Professor. Dieses Instrument kann bei gravierenden Verstößen zum Einsatz kommen. Auf illegale Akte eines Staates kann also als Repressalie ein illegaler Akt des anderen Staates gesetzt werden.

Frage: Ist die aktuelle Vorgangsweise innerhalb der österreichischen Regierung ein Streitthema?

Antwort: Nein, im Kanzleramt heißt es, man unterstütze den Außenminister. Auch Bundespräsident Alexander Van der Bellen steht laut seinem Büro hinter der gemeinsamen Regierungslinie. Sowohl Kanzler Christian Kern als auch Van der Bellen wurden vorab vom Außenministerium informiert.

Frage: Das Parlament hat doch kürzlich ein Gesetz beschlossen, mit dem die Teilnahme von ausländischen Politikern bei Veranstaltungen in Österreich untersagt werden kann. Wo liegt der Unterschied zur jetzigen Causa?

Antwort: Die Gesetzesverschärfung betraf das Versammlungsgesetz, stellt also auf die Abhaltung von Veranstaltungen und nicht direkt auf die Einreise von Politikern ab. Konkret sieht das neue Gesetz vor: Versammlungen, an denen "Vertreter ausländischer Staaten, internationaler Organisationen und anderer Völkerrechtssubjekte" teilnehmen wollen, müssen bereits eine Woche vor dem geplanten Termin bei der Behörde angemeldet werden (ansonsten gilt jetzt eine 48-Stunden-Frist).

Untersagt werden können solche Versammlungen, wenn sie den "anerkannten internationalen Rechtsgrundsätzen und Gepflogenheiten oder den völkerrechtlichen Verpflichtungen, den demokratischen Grundwerten oder außenpolitischen Interessen der Republik Österreich" zuwiderlaufen. Nötig wäre dafür ein Beschluss der Bundesregierung.

Frage: Wurde die in Wien-Liesing geplante Gedenkfeier bereits angemeldet?

Antwort: Laut der Landespolizeidirektion Wien wurde bis dato keine Versammlung angemeldet. (Günther Oswald, 10.7.2017)