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Brüssel – EU-Chefverhandler Michel Barnier hat am Mittwoch klare Bedingungen an Großbritannien für die Brexit-Verhandlungen gestellt. Wenn die Briten nicht ihre Finanzverpflichtungen gegenüber der EU erfüllen, gebe es keinen Grund zum Weiterverhandeln, sagte Barnier vor der zweiten Verhandlungsrunde. Notwendig sei Vertrauen seitens Londons.

"Wie bauen Sie denn eine Beziehung auf, mit Handel, Verteidigung, Universitäten und allen möglichen Themen, mit einem Land, in das sie kein Vertrauen haben? Wie soll das gehen? Ja, es muss eine Finanzabwicklung geben", sagte Barnier, ohne allerdings eine konkrete Zahl zu nennen.

"Ich weiß, das ist alles schwierig für die Briten, aber auch für die 27 EU-Staaten. Wir haben uns zusammen als 28 verpflichtet, über einen mehrjährigen Finanzrahmen bestimmte Zahlungen zu leisten. Tausende Programme sind betroffen, die von den 27 und Großbritannien eingegangen wurden, wenn der Teil, auf den sich die Briten festgelegt haben, nicht mehr da ist. Das ist eine Frage des Vertrauens."

Kein "Erpressungsgeld"

Es handle sich dabei auch "nicht um Erpressungsgeld oder Lösegeld oder Bestrafung. Das ist auch keine exit-bill, keine Rache", betonte Barnier. "Es geht einfach nur darum, die Kosten der Trennung" abzuwickeln. "Mehr oder weniger wollen wir nicht. Wir verlangen nicht einen einzigen Euro oder ein Pfund mehr als das, worauf sich Großbritannien legal festgelegt hat."

Die "Briten müssen anerkennen, dass sie uns gegenüber Verpflichtungen eingegangen sind". Diese müssten "erst geregelt werden, bevor wir über die Zukunft sprechen können". Diese Bedingung für ein Vertrauen "brauchen wir, um die nächste Stufe zu erreichen".

Auch Bürgerrechte und Nordirland wichtig

Barnier bekräftigte außerdem, dass auch die Punkte Bürgerrechte und Nordirland prioritär seien. Beide Punkte sind von den Finanzverpflichtungen untrennbar: "Wenn es Fortschritte bei einem oder zwei der drei Punkte gibt, würde das nicht ausreichen, um schon in eine Diskussion über künftige Beziehungen mit Großbritannien einzusteigen."

Deshalb "erwarten wir in den nächsten Tagen eine Klarstellung der britischen Seite" zu diesen Positionen. Die EU bestehe auch darauf, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) für die Rechte jener europäischen Bürger zuständig ist, die bereits vor dem Austritt in Großbritannien waren. (APA, 12.7.2017)