Am Ende wird die gemeinsam gekaufte Wohnung oft unter Zeitdruck verkauft.

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Über einen Wohnungskauf trauen sich die meisten nur einmal im Leben drüber. Zu Recht: Er ist teuer und stressig – und es lauern viele Gefahren. Während sich Mängel an der Wohnung aber meist schon kurz nach dem Kauf offenbaren, bleibt ein entscheidender Fehler oft lange verborgen: Paare, die gemeinsam eine Wohnung kaufen, machen sich meist keine Gedanken darüber, was mit der Wohnung im Fall einer Trennung geschieht.

Bei verheirateten bzw. verpartnerten Paaren sei die Rechtslage relativ klar, sagt der Wiener Rechtsanwalt Nikolaus Vasak: Egal, wer im Grundbuch steht – die Besitztümer würden am Ende aufgeteilt, auch die Wohnung. "Das ist ein gewisser Schutz des Partners, der nicht im Grundbuch steht", so Vasak.

"Viel schwieriger" sei die Situation aber bei der Trennung nicht verheirateter bzw. nicht verpartnerter Paare: "Da gibt es für die Auflösung keine klaren Regeln", sagt der Rechtsanwalt. Kompliziert werde es beispielsweise, wenn die Eigentumswohnung zu unterschiedlichen Teilen von den Käufern finanziert worden sei. Denn im Grundbuch stehen am Ende beide Eigentümer zur Hälfte. Ähnlich problematisch sei aber, wenn zwar beide mitzahlen – dann aber nur einer im Grundbuch steht.

Vertragliche Vorsorge

Der Jurist rät daher, vertraglich Vorsorge zu leisten, auch wenn das mit zusätzlichen Kosten verbunden ist: "Ich habe vor kurzem mit einem Paar einen solchen Vertrag erarbeitet", sagt er. Darin wurde zum Beispiel festgehalten, wer wie viel zur Finanzierung beigetragen hat und wer im Fall einer Trennung in der Wohnung bleiben darf.

Eine andere, "relativ einfache Variante" sei, dass einer der beiden Partner dem anderen einen Privatkredit gibt und damit die Wohnung mitfinanziert, dafür aber nicht im Grundbuch steht. Geht die Beziehung in die Brüche, bekommt der Geldgeber seinen Anteil zurück. Bei Bedarf könne man das im Grundbuch mittels Pfandrecht sicherstellen, sagt der Jurist.

Er rät überhaupt zu einer genauen Dokumentation von Investitionen in die Wohnung. Problematisch sei aber beispielsweise, wenn jemand die Wohnung in Eigenregie renoviert – und dann im Fall einer Trennung diese Arbeit geltend machen will: "Eigene Arbeitsstunden werden in unserer Rechtsordnung relativ wenig berücksichtigt", sagt Vasak.

Verkauf unter Zeitdruck

Zwar sei das Bewusstsein für die Problematik bei Wohnungskäufern "ein wenig" gestiegen – ein Vertrag, der alle Eventualitäten regelt, sei aber noch immer die große Ausnahme. "Von hundert Immobilienkaufverträgen, die über meinen Schreibtisch wandern, ist das vielleicht bei zweien der Fall", sagt Vasak. Die Gründe sieht er darin, dass ein Wohnungskauf stressig ist, die Entscheidung schnell gefällt sein will – und man sich dann eben lieber über die Inneneinrichtung der neuen Wohnung als über eine etwaige Trennung Gedanken macht.

Die Folge: "Meistens stehen die Menschen am Ende da und wissen nicht einmal, wer wie viel bezahlt hat", sagt Vasak. Vor Gericht werde dann meist keine für beide Seiten faire Lösung erzielt. In vielen Fällen wird die gemeinsame Wohnung am Ende verkauft, weil sich keiner der beiden Ex-Partner die Wohnung alleine leisten kann – oft unter Zeitdruck, was den Verkaufspreis drückt. (Franziska Zoidl, 22.7.2017)