Das Lebensmittelrecht unterscheidet klar zwischen Lebensmitteln, die aus gentechnisch veränderten Organismen erzeugt werden und solchen, die mit Hilfe von GVO erzeugt werden.

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Wien/Vatikanstadt – Der Generalsekretär des Österreichischen Liturgischen Institutes, Christoph Freilinger, versucht in der Debatte um die Verwendung von genmanipulierten Hostien bei der Messfeier zu beruhigen. Aus den jüngsten vatikanischen Richtlinien könne keine volle Erlaubnis zur Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) für Brot und Wein abgeleitet werden, betont Freilinger laut "Kathpress".

Hintergrund für die Wortmeldung des Liturgiexperten auf der Website "katholisch.at" ist der vatikanische "Rundbrief an die Bischöfe über das Brot und den Wein für die Eucharistie", in dem es dazu heißt: "Dieselbe Kongregation hat darüber hinaus entschieden, dass eucharistische Materie, die mit genetisch veränderten Organismen zubereitet wurde, als gültige Materie angesehen werden kann."

Keine Aufregung

Laut Freilinger ist der mediale Aufreger nicht ganz gerechtfertigt, da das Lebensmittelrecht klar zwischen Lebensmitteln, die aus gentechnisch veränderten Organismen erzeugt werden und solchen, die mit Hilfe von GVO erzeugt werden, unterscheidet. Bei Letzterem werden GVO im Herstellungsprozess eingesetzt (etwa bestimmte Hefearten), gelangen aber nicht in das Lebensmittel selbst.

Freilinger nimmt an, dass sich die Gottesdienstkongregation in ihrem Rundbrief auf dieses Produktionsverfahren, das schon längst Praxis bei vielen industriell hergestellten Lebensmitteln ist, beziehe. Er plädiere jedoch für eine eindeutige Klärung durch die Kirche. (APA, 19.7.2017)