Wien – Die für den Buwog-Prozess vorgesehene Richterin Marion Hohenecker ist laut dem Präsidenten des Landesgerichts Wien, Friedrich Forsthuber, nicht befangen. Gerichtssprecherin Christina Salzborn bestätigte am Dienstag auf APA-Anfrage eine entsprechende Aussendung der Zeitung "Österreich".

Noch kein Prozesstermin

Einen Termin für den Buwog-Prozess gebe es übrigens noch nicht, erklärte die Gerichtssprecherin. Im Buwog-Verfahren sind Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger, Peter Hochegger und andere wegen des Verdachts der Bestechung und Untreue bei der Privatisierung der Bundeswohnungen angeklagt, es gilt die Unschuldsvermutung.

Die Entscheidung Forsthubers sei nach der Verfassungsgerichtshofs-Beschwerde des Anwalts Michael Rohregger, der den Buwog-Angeklagten Ernst Plech vertritt, getroffen worden. Richterin Hohenecker habe die Beschwerde so verstanden, dass der Anwalt sie als ausgeschlossen bezeichne, und habe das dem Gerichtspräsidenten vorgelegt. Dieser habe entschieden, dass keine Ausgeschlossenheit vorliege.

Keinen Befangenheitsantrag gestellt

Anwalt Rohregger hingegen betont im Gespräch mit der APA, er habe gar keinen Befangenheitsantrag gegen die Richterin gestellt. "Einen Ablehnungsantrag haben wir gar nicht gestellt, sondern der Gerichtspräsident hat die Beschwerde ans Oberlandesgericht irrtümlich als Ablehnungsantrag gewertet", so Rohregger.

Er habe nur einen Beschluss der Richterin bekämpft mit dem Vorbringen, sie dürfe nicht für den Fall zuständig sein. Diesbezüglich habe er einen Antrag beim VfGH gestellt, das Gesetz aufzuheben, aus dem sich Hoheneckers Zuständigkeit für den Buwog-Fall ergebe. Weiters habe er eine Beschwerde ans Oberlandesgericht Wien gerichtet, wenn der VfGH das Gesetz aufhebe, dann sei Hohenecker nicht zuständig und müsse abgezogen werden. "Man kann die Beschwerde ans OLG nicht als Ablehnungsantrag werten, ich halte den Beschluss daher für völlig falsch", meinte der Rechtsanwalt.

Konkret hat Plechs Verteidiger am 12. Juli einen Gesetzesprüfungsantrag an den VfGH gestellt, die Verfassungsrichter mögen Teile der Strafprozessordnung (StPO) zur Zusammenführung von Strafverfahren bei einem Richter aufheben.

Ursprüngliche Richterierin Rumpl könnte übernehmen

Richterin Hohenecker wurde ja für den Buwog-Fall zuständig, weil sie für den dort angeklagten Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics schon in einem anderen Verfahren zuständig ist. In diesem anderen Verfahren war Petrikovics aber aus gesundheitlichen Gründen verhandlungsunfähig, das von der Richterin gefällte Urteil über den Mitangeklagten wurde vom Obersten Gerichtshof (OGH) aufgehoben, im neuen Prozess gegen ihn wird ein anderer Richter entscheiden.

Laut Anwalt Rohregger müsste dieser Richterwechsel auch für Petrikovics gelten, das heißt die Richterin dürfte – wenn Petrikovics gesundet – auch über ihn nicht urteilen. Damit fiele aber auch die Zusammenführung der beiden Verfahren, wo Petrikovics angeklagt ist, weg, also die Zuständigkeit Hoheneckers für das Buwog-Verfahren. Dann müsse die ursprünglich vorgesehene Richterin Nicole Rumpl zum Zug kommen, meint der Verteidiger. (APA, 25.7.2017)