Wien/Chicago – In einer Stellungnahme vom Montag lehnen US-Behördenvertreter einen Antrag von Dmytro Firtasch ab, der im Mai die Abweisung der gegen ihn gerichteten Anklage verlangt hatte. Sie ersuchen zudem ein Gericht ein Chicago, sich mit Firtaschs Antrag erst nach einer Auslieferungsentscheidung in Österreich zu beschäftigen. Die USA begehren derzeit von Wien eine Auslieferung des Oligarchen.

In der im US-amerikanischen Gerichtsregister veröffentlichten Stellungnahme argumentieren der Staatsanwalt im nördlichen Gerichtsbezirk für den US-Staat Illinois, Joel R. Levin, und die Leiterin der Betrugsabteilung im US-Justizministerium, Sandra Moser, dass eine Anklage des ukrainischen Oligarchen in Chicago zulässig sei.

US-Behörden widersprechen

Die US-Behördenvertreter widersprechen detailliert und auf mehr als 100 Seiten den Argumenten von Firtaschs Verteidiger Dan K. Webb, der in seiner Eingabe im Mai die Abweisung der Anklage unter anderem wegen Nichtzuständigkeit des Gerichtsstandorts und der Nichtanwendbarkeit von Geldwäsche-Strafbestimmungen gefordert hatte.

Der Österreich-affine Geschäftsmann war im Frühjahr 2014 in Wien im Zusammenhang mit der bereits 2013 erhobenen US-Anklage verhaftetet worden – die US-Behörden werfen Firtasch Geldwäsche im Zusammenhang mit einem in Indien geplanten Titangeschäft vor.

Nachdem das Landesgericht Wien 2015 erstinstanzlich eine Auslieferung Firtaschs an die USA für unzulässig erachtet hatte, erklärte das Oberlandesgericht Wien im Februar 2017, dass eine Auslieferung zulässig sei. Das letzte Wort liegt beim Justizminister, der jedoch aufgrund eines zusätzlich eingelangten europäischen Haftbefehls aus Spanien eine formale Gerichtsentscheidung in Österreich zum spanischen Begehren abwarten muss. Firtasch befindet sich auf freiem Fuß und hält sich weiterhin in Österreich auf.

Anhörung vertagen

In ihrer Stellungnahme vom Montag nehmen die US-Anklagevertreter explizit auch auf Firtaschs österreichische Auslieferungssituation Bezug und fordern das Gericht in Chicago auf, eine für 25. August im Zusammenhang mit dem Antrag von Firtaschs Anwalt geplante Anhörung über die Zulässigkeit der Anklage zu vertagen. "Der Antrag auf Abweisung (der Anklage gegen Firtasch, Anm.) ist noch nicht spruchreif. In Österreich laufen weiterhin diverse Auslieferungsverfahren in Bezug auf Firtasch", heißt es in der Stellungnahme. Eine jetzige Verhandlung über den Antrag könne den unbeabsichtigten Effekt haben, das Auslieferungsverfahren in Österreich zu unterbrechen oder zu verschieben.

Gleichzeitig gibt es aber auch Lob für die österreichische Justiz: "Österreich hat auf Verlangen der Vereinigten Staaten in den letzten drei Jahren beträchtliche Ressourcen dafür eingesetzt, um sich mit dem Auslieferungsantrag zu beschäftigen und ihn zu entscheiden", schreiben die Anklagevertreter. (APA, 26.7.2017)