Bild nicht mehr verfügbar.

Opferfotos auf krone.at verstoßen laut Presserat gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse.

Foto: AP/Richard Drew

Wien – Der Senat 1 des Presserats beschäftigte sich aufgrund einer Mitteilung einer Leserin mit mehreren Fotos, veröffentlicht bei dem Artikel "Ex-Soldat rast in Menge: Touristin (18) tot", der am 19. Mai auf krone.at erschien. Nach Meinung des Senats liegt hier ein Verstoß gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse vor.

In dem Artikel wird berichtet, dass ein Mann in New York mit dem Auto in eine Menschenmenge raste, wobei eine 18-jährige Frau getötet und 22 weitere Personen verletzt wurden. Bei dem Artikel wurden mehrere Bilder veröffentlicht, eines davon zeigt ein unverpixeltes Profilfoto der getöteten Frau. Ein weiteres Bild zeigt – ebenfalls unverpixelt – ein auf dem Boden liegendes Opfer.

Der Senat ist der Ansicht, dass die Veröffentlichung dieser Fotos gegen die Punkte 5 (Persönlichkeitsschutz) und 6 (Intimsphäre) des Ehrenkodex verstößt. Das öffentliche Interesse an der Tat rechtfertigt es nicht, ein Foto der Getöteten und Fotos weiterer Opfer zu zeigen, so der Senat weiter. Die Opfer von Straftaten verdienen nach Meinung des Senats besonderen Schutz. Der Senat stellte den Verstoß fest und forderte die Medieninhaberin auf, die Entscheidung im betroffenen Medium zu veröffentlichen.

Die "Kronen Zeitung" hat die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats bisher nicht anerkannt. (red, APA, 28.7.2017)