St. Pölten – In Niederösterreich soll künftig die Mindestsicherung beim Bezug von Pflegegeld nicht mehr gekürzt werden. Ein Sprecher von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) bestätigte gegenüber der APA Samstagnachmittag einen Vorab-Bericht des "Kurier", wonach die entsprechende Verordnung geändert werden soll.

Für Diskussionen hatte etwa der Fall einer Mutter aus Niederösterreich gesorgt, die ihre 14-jährige behinderte Tochter zu Hause pflegt und deshalb nur mehr die halbe Mindestsicherung bekam. Hintergrund ist, dass in solchen Fällen ein Teil des Pflegegeldes dem pflegenden Angehörigen als Einkommen angerechnet wird.

Mindestsicherungsgesetz bleibt unberührt

In der entsprechenden Verordnung über die Berücksichtigung von Eigenmitteln soll nun klargestellt werden, dass Pflegegeld im Rahmen der Mindestsicherung nicht zum Einkommen zählt, wenn Pflegeleistungen für einen Angehörigen im gemeinsamen Haushalt erbracht werden, hieß es aus Mikl-Leitners Büro. Das neue niederösterreichische Mindestsicherungsgesetz selbst – die Regelungen werden derzeit erneut vom Verfassungsgerichtsgerichtshof geprüft – bleibt davon unberührt.

Es gehe ihr um "Gerechtigkeit", betonte die Landeshauptfrau, deshalb müsse man diese "Ungerechtigkeit im Sinne der Betroffenen lösen". Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) hatte erst diese Woche an die Länder appelliert, die entsprechenden Regelungen zu ändern und findet die Entwicklung in Niederösterreich denn auch "sehr erfreulich". Der Minister hofft, dass auch die anderen Länder nachziehen. (APA, 29.7.2017)