Wer eine gute Ausbildung vorweisen kann, tut sich auf dem Arbeitsmarkt leichter, das zeigen auch die aktuellen Arbeitsmarktdaten. "Bildung ist eine Art Schutzimpfung gegen Arbeitslosigkeit. Doch heute hat manches Wissen ein frühes Ablaufdatum. Strukturwandel und fortschreitende Digitalisierung beschleunigen solche Prozesse noch zusätzlich", sagt Arbeiterkammer-Wien-Vizepräsident Willibald Steinkellner.

Die bestehenden Instrumente der Aus- und Weiterbildung werden laut AK den Anforderungen der Berufswelt nicht mehr gerecht. Sie fordert deshalb erneut ein neues Qualifizierungsgeld, mit dem die bestehenden Systeme Bildungskarenz, Bildungsteilzeit und Fachkräftestipendium zusammengeführt, ersetzt und der Lebensunterhalt während der Ausbildung abgesichert werden sollen.

Angestellte, Selbstständige, Arbeitssuchende

Das Modell soll allen Beschäftigten, Selbstständigen und Arbeitssuchenden offenstehen. Voraussetzung sind eine fünfjährige pensionsversicherte Beschäftigung in Österreich und Bildungsberatung vor der Weiterbildung, die anerkannt sein muss und für die Leistungsnachweise zu erbringen sind. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, erhält der Bezieher den Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende von derzeit 889,84 Euro pro Monat. Auf das Qualifizierungsgeld soll auch ein Rechtsanspruch bestehen.

Gegenüber dem Modell der Bildungskarenz, wo der Bezieher Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengelds bekommt, ist es möglicherweise eine finanzielle Verschlechterung. Denn derzeit nehmen diese Weiterbildungsunterstützung laut AK häufig Höherqualifizierte in Anspruch, bei denen das Arbeitslosengeld deutlich über dem Ausgleichszulagenrichtsatz liegt.

Aber die Schwächen der bestehenden Weiterbildungsförderungen sind bekannt: Geringqualifizierte nehmen sie nur selten in Anspruch, weil sie oft nicht die Voraussetzungen wie etwa ein aufrechtes dreijähriges Beschäftigungsverhältnis erfüllen. Doch gerade für diese Personen seien Qualifizierungen wichtig, so die AK. Mit ihrem Modell will sie dieser Entwicklung entgegenwirken. (red, 1.8.2017)