"Kinderehen und Zwangsehen, ob in Kindes- oder Erwachsenenalter, gilt es klar zu unterbinden", sagt Familienministerin Sophie Karmasin.

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Wien – Familien- und Jugendministerin Sophie Karmasin (ÖVP) will Kinderehen unterbinden. Lösen könnte man das, indem die Eheschließung künftig erst ab 18 Jahren erlaubt wird, sagte Karmasin am Dienstag auf Ö1. "Alles, was darunter ist, wird annulliert", so Karmasin, damit würden Kinderehen in Österreich ausgeschlossen.

"Kinderehen und Zwangsehen, ob in Kindes- oder Erwachsenenalter, gilt es klar zu unterbinden", erklärte Karmasin der APA in einer Stellungnahme. Österreich habe bereits viel in diesem Bereich unternommen, so wurde Anfang 2016 der Straftatbestand Zwangsheirat umgesetzt. Zwangs- und Kinderehen entstünden "in Parallelgesellschaften und entsprechen keinesfalls unserem Wertebild und -fundament", so Karmasin. "Unsere nächste Hauptaufgabe ist die Unterbindung von Kinderehen." Das Wohl der Kinder müsse im Mittelpunkt stehen.

FPÖ will "rasch handeln"

Umgehend begrüßt wurde Karmasins Vorschlag von der Homosexuellen-Initiative (Hosi) Wien: Man unterstütze den Vorstoß, Kinderehen zu bekämpfen und das allgemeine Heiratsalter auf 18 Jahre hinaufzusetzen, sagte Obmann Christian Högl in einer Aussendung.

Inhaltlich positiv, aber skeptisch bezüglich der Umsetzung reagiert die FPÖ: "Da die Regierung das Problem nun – nach jahrelanger Schrecksekunde – auch erkannt hat, sollten wir rasch handeln und die Änderungen noch im Herbst beschließen", forderte Frauensprecherin Carmen Schimanek. "Schließlich soll niemand denken, dass es sich bei der plötzlichen Erkenntnis der Ministerin um reines Wahlkampfgetöse handelt."

Deutschland setzte Regelung um

In Österreich gilt bisher das Eherecht des Herkunftslandes, das bedeutet: Ausländische Ehen sind hierzulande grundsätzlich gültig, außer einer der Partner ist jünger als 14 ("ordre public"). Heiraten darf man in Österreich zwar grundsätzlich ab 18, allerdings ist eine Heirat ab dem vollendeten 16. Lebensjahr möglich, wenn der Ehepartner über 18 Jahre alt ist, die Eltern einverstanden sind und eine Ehemündigkeitserklärung vom Gericht vorliegt.

In Deutschland hat der Bundestag vor einigen Wochen ein Heiratsverbot für Jugendliche beschlossen, die Ehemündigkeit wurde auf 18 Jahre hinaufgesetzt. Die Neuregelung sieht auch die Aufhebung der meisten bestehenden Kinderehen vor. Ehen unter 16 gelten künftig von vornherein als nichtig. Mit dem Gesetz reagierte die Bundesregierung auf die steigende Zahl verheirateter minderjähriger Flüchtlinge, die nach Deutschland gekommen sind. Im vergangenen Jahr wurde die Zahl von 1.475 im Ausland geschlossenen Ehen mit minderjährigen Partnern genannt, darunter 361 mit Kindern unter 14 Jahren. (APA, 1.8.2017)