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FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl kritisiert den "Versuch" von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP), die Verantwortung "mittels eines höchst fragwürdigen Expertengutachtens" abzuwälzen.

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Sobotka verweist auf das "eindeutige" Ergebnis des Expertengutachtens und die geltende Rechtslage.

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Wien – Die FPÖ beharrt darauf, dass Staatsbürger, die rechtswidrig über eine österreichische und eine türkische Staatsbürgerschaft verfügen, von der Nationalratswahl ausgeschlossen werden. Ein von dem Wahlrechtsexperten Gerhard Strejcek vorgelegtes Gutachten bezeichnet Generalsekretär Herbert Kickl als "höchst fragwürdig", denn Strejcek liege mit seinen Aussagen "völlig falsch", so Kickl am Montag.

Der außerordentliche Universitätsprofessor am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Uni Wien hat für das Innenministerium ein Gutachten erstellt. Der Idee der Freiheitlichen, dass die Wahlbehörden im (Mitte August startenden) Richtigstellungsverfahren 20.000 Türken einfach aus den Wählerverzeichnissen streichen könnten, weil sie unrechtmäßige Doppelstaatsbürger sein könnten, weist Strejcek darin klar zurück.

Kickl kritisiert Sobotka

Strejcek argumentiere etwa, dass auch bei einem Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft "ex lege", wie er bei der Annahme einer fremden Staatsbürgerschaft ohne Beibehaltungsbewilligung durch österreichische Behörden stattfindet, ein Bescheid der jeweils für die Staatsbürgerschaft zuständigen Landesbehörde nötig sei. Kickl meint dazu in einer Aussendung: "Die Unrichtigkeit dieser Annahme hat der Oberste Gerichtshof bereits 1984 festgestellt."

Der Generalsekretär kritisiert auch den "Versuch" von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP), die Verantwortung in dieser Frage "mittels eines höchst fragwürdigen Expertengutachtens" abzuwälzen. Die Wahlbehörde habe die "Scheinstaatsbürger" daher umgehend zu streichen, fordert Kickl.

Sobotka ortet nächste Wahlanfechtung

Sobotka wies die Kritik der Freiheitlichen am Montag zurück: "Offenbar bereitet die FPÖ schon die nächste Wahlanfechtung vor", sagt er zu der Forderung, dass Staatsbürger, die rechtswidrig über eine österreichische und eine türkische Staatsbürgerschaft verfügen, von der Nationalratswahl ausgeschlossen werden.

Er verweist auf das "eindeutige" Ergebnis des Expertengutachtens und die geltende Rechtslage. Demnach sind Massenstreichungen vermeintlicher türkischer Doppelstaatsbürger aus den Wählerverzeichnissen nicht ohne weiteres möglich. Sobotka: "Für mich als Innenminister muss die Rechtsstaatlichkeit immer an erster Stelle stehen." (APA, 7.8.2016)