Klagenfurt – Ein ehemaliger Mitarbeiter des freiheitlichen Altlandeshauptmannes Gerhard Dörfler ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen Falschaussage verurteilt worden. Der 46-Jährige hatte im BZÖ-Wahlbroschürenprozess als Zeuge erklärt, sich in seiner Zeit als Mitarbeiter im Dörfler-Büro an kein einziges Baulos zu erinnern, obwohl er bis 2005 für Straßenbauprojekte zuständig war.

In dem Prozess, in dem Dörfler im Zusammenhang mit einem Bauprojekt am Loibltunnel wegen Vorteilsnahme verurteilt worden war, hatten Zeugen von Einflussnahmen des damaligen Straßenbaulandesrates im Zusammenhang mit Vergaben an Baufirmen berichtet.

Im fraglichen Zeitraum war der jetzt Beschuldigte als "Bindeglied zwischen politischem Büro und Fachabteilung" dafür zuständig gewesen. Trotz mehrfacher Hinweise, dass er sich möglicherweise wegen falscher Zeugenaussage strafbar mache, blieb der Mann dabei, sich an gar nichts erinnern zu können, auch nicht an eine Entscheidung des Unabhängigen Verwaltungssenats UVS, der eine Vergabe nach der Beschwerde einer Baufirma aufgehoben hatte. Staatsanwältin Johanna Schunn warf ihm deshalb zum einen Falschaussage vor, zum anderen auch Begünstigung Dörflers.

Verteidigung erbat Bedenkzeit

Verteidiger Gernot Murko beteuerte die Unschuld seines Mandanten. Dieser habe sich zudem im Herbst 2004 mit Dörfler überworfen und im Februar 2005 daher auch den Job gewechselt. "Er hatte keinerlei Veranlassung, Dörfler zu begünstigen", betonte Murko. Der 46-jährige Beamte, der inzwischen in der Straßenbauabteilung tätig ist, blieb auch bei der Befragung durch Richterin Barbara Baum dabei, sich nicht erinnern zu können. Aus dem Aktenstudium habe er inzwischen allerdings rekonstruiert, dass es in einem Fall eine Aufhebung einer Vergabe durch den UVS gegeben haben müsse. Die Richterin wollte ihm das nicht wirklich glauben und verurteilte ihn wegen Falschaussage zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro, vom Vorwurf der Begünstigung wurde der Mann freigesprochen. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, der Verteidiger erbat drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (APA, 8.8.2017)