Wien – Die aus der Aufhebung der Bundespräsidentenstichwahl erwachsenen Ermittlungen gegen rund 250 Wahlbehörden-Mitglieder sind zu einzelnen Faktenkomplexen, aber noch nicht ganz abgeschlossen.

Teilweise ermittelt die zentral zuständige Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) noch, sichtet aber auch schon Beweisergebnisse und arbeitet an den Vorhabensberichten. Wann diese vorliegen werden, konnte eine Sprecherin am Dienstag noch nicht beantworten. Denn es handle sich um ein umfangreiches und komplexes Verfahren. Die WKStA arbeite jedenfalls intensiv an der Vorbereitung der Berichte, die Causa ist berichtspflichtig.

Vorwurf des Missbrauchs der Amtsgewalt

Ermittelt wird gegen rund 250 Beschuldigte und zirka 20 Wahlbehörden. Die WKStA prüft insgesamt den Vorwurf des Missbrauchs der Amtsgewalt und den Vorwurf der falschen Beurkundung und Beglaubigung im Amt. Gegen einen Beschuldigten wird auch wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses, gegen einen weiteren Beschuldigten auch wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage und gegen zwei Beschuldigte auch wegen des Verdachts der Täuschung bei einer Wahl oder Volksabstimmung ermittelt.

Lern-Tool für Nationalratswahl

Nach den Fehlern und Ungereimtheiten bei der Präsidentschaftswahl hat das Innenministerium für die kommende Nationalratswahl am 15. Oktober einen Leitfaden sowie ein eigenes E-Learning-Paket für die rund 50.000 Wahlbeisitzer erarbeitet, das online abrufbar ist. (APA, red, 8.8.2017)