Kampagnenvideo zu #KeinGeldfürHetze.

Sektion 8

Wien – Die Klage der Mediengruppe "Österreich" gegen eine Vertreterin der SPÖ-Bezirksorganisation Sektion 8 wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung wurde in erster Instanz abgewiesen. Inhaltlich begründet das Handelsgericht Wien seine Entscheidung damit, dass die Vorwürfe aus den Mails der Sektion 8 an inseratenstarke Unternehmen aus dem Jahr 2016 wie "anerkennt nicht den Ehrenkodex" und "oftmals vom Presserat verurteilt" wahr seien und die "journalistische Hetze" eine zulässige Wertung darstelle.

Wie berichtet startete die Sektion 8 die Kampagne "#KeinGeldfuerHetze" und appellierte damit an Firmen, nicht in Medien zu inserieren, die Hetze verbreiten – und zählt die "Kronen Zeitung", "Österreich" und "Heute" dazu. "Österreich" klagte daraufhin wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung. Auf STANDARD-Anfrage begründet Wolfgang Fellner die Klage im Februar so: "Wir werden nicht tatenlos zusehen werden, wie eine kleine Splittergruppe versucht, mit tatsachenwidrigen Behauptungen eine Geschäftsstörung bei unseren Inserenten zu betreiben."

"Journalistische Hetze" zulässiges Werturteil

Das Gericht sieht keine unwahren Tatsachenbehauptungen. "Verletzungen der Privatsphäre durch 'Österreich' sind immer wieder Gegenstand von Verfahren vor dem Handelsgericht Wien", heißt es in dem Urteil zum Vorwurf, dass die Sektion 8 fälschlicherweise behaupten würde, "Österreich" verletze häufig die Privatsphäre von Menschen, die zu den Schwächsten der Gesellschaft zählen. "Dass die Beklagte die vom Presserat kritisierte Berichterstattung der Klägerin als 'journalistische Hetze' bezeichnet hat, stellt ein zulässiges und nicht exzessives Werturteil dar, das von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt ist", heißt es in dem Urteil. "Österreich" kann innerhalb vier Wochen Einspruch gegen dieses Urteil einlegen. (red, 9.8.2017)