Gertraud Burtscher (mit Warnweste) ruft zur Oma-Revolte auf dem Heldenplatz auf.

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Gertraud Burtscher fährt am 1. September aus Bludesch in Vorarlberg nach Wien. Per Bus. Voll besetzt wird dieser Bus sein mit streitbaren Frauen. Burtscher, 74 Jahre alt und immer noch berufstätig, hat die "Oma-Revolte" ausgerufen. Am 1. September will sie den Bundespolitikern am Heldenplatz mitteilen, was vielen alten Frauen fehlt: "Eine gerechte Pension, die auch die Kindererziehungszeiten berücksichtigt." Der Termin kurz vor der Wahl soll zeigen, wer sich für die Anliegen der Seniorinnen einsetzt.

Unterstützung hätten nach der ersten Demo im Mai in Bregenz bereits die Grünen, die Freiheitlichen, die Grazer KPÖ, der ÖVP-Seniorenbund, die Vorarlberger SPÖ zugesagt. "Alle, die unterstützen, werden bei der Demonstration auch sprechen", sagt die Initiatorin, die ihre Initiative als "parteiübergreifend" beschreibt.

Parteien haben keine Meinung

Nach vier Monaten Oma-Revolte resümiert Burtscher: "In den Parteien hat noch keine grundsätzliche Meinungsbildung stattgefunden." Das "uralte, aber brandaktuelle Thema" der Mütterpension berühre Menschen sehr unterschiedlich. Die Politik auf Länder- und Bundesebene unterscheide sich, Männer reagierten anders als Frauen, junge Menschen anders als alte. Dass alte Frauen auf die Barrikaden steigen, sei neu und ungewohnt, meint Burtscher. "Bis jetzt haben sich alte Mütter nicht gewehrt. Ich habe mich ja auch lange nur geärgert und alles hingenommen."

Die gebürtige Wienerin, die seit 1978 in Vorarlberg lebt, hat sieben Kinder großgezogen. Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung hielt sie nicht für vereinbar. Nach zwei gescheiterten Ehen erkannte sie, dass ihre kleine Pension aus der kurzen Berufstätigkeit nicht zum Leben reicht. Mit 60 begann Gertraud Burtscher ein Jusstudium, schloss es ab und arbeitet seither als Bilanzbuchhalterin in einer Steuerberatungskanzlei.

Kritik an Ausgleichszulage

Ohne Erwerbseinkommen würde die 74-jährige wie 158.325 andere Österreicherinnen und Österreicher eine Ausgleichszulage beziehen. Sie bekäme die Differenz zwischen Eigenpension und Ausgleichszulagenrichtsatz, der aktuell bei 889,84 liegt, zur Sicherung eines Mindesteinkommens ausbezahlt. In den Genuss des erhöhten Richtsatzes von 1.000 Euro käme sie nicht, dafür fehlen die nötigen 360 Versicherungsmonate. Eine weitere Ungerechtigkeit, wie Burtscher meint.

Kindererziehungszeiten sollten auch bei vor 1955 geborenen Frauen als volle Versicherungszeiten berechnet werden. Prinzipiell hält sie vom Modell Ausgleichszulage wenig: "Die Ausgleichszulage ist zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel." Die Folge sei Armut, die geringe Pension führe zu Isolation. Man könne sich gesellschaftliche Teilnahme nicht leisten. Burtscher: "Man ist ausgegrenzt, kann sich keine Abos leisten, keine Mitgliedsbeiträge, keine Ausflüge."

Junge Frauen sollten kämpfen

Burtscher, die als Pensionistin erwerbstätig ist, benennt eine weitere Ungerechtigkeit: Ihre Erwerbstätigkeit bringe der Pensionskasse Beiträge in fünfstelliger Höhe, sie selbst bekomme aber nur gut 100 Euro mehr Pension, wenn sie aus dem Erwerbsleben ausscheide, und lande dann wieder bei der Ausgleichszulage. "Dieses System gehört geändert." Sie hätte halt nicht mit 60 in Pension gehen sollen, habe man ihr nachträglich vorgeworfen, erzählt Burtscher. "Nur, wovon hätte ich denn während meines Studiums leben sollen?"

Burtscher will vor allem die Anerkennung von Kindererziehungszeiten alter Frauen als Versicherungszeiten erreichen. "Dafür kämpfe ich." Dass Frauenarbeit generell unterbezahlt und damit die Pensionshöhen geringer sind – die Durchschnittspension von Frauen liegt mit 896 Euro gut 500 Euro unter der Durchschnittspension von Männern – wurmt Gertraud Burtscher. "Aber dagegen müssen sich die jungen Frauen selbst wehren. Ich hab dafür die Energie nicht mehr." Nachsatz: "Leider interessieren sich die Frauen für die Pension nicht, so lange sie jung sind."

Drei Forderungen

Burtschers Forderungen für die Demonstration am 1. September: Berechnung der Kindererziehungszeiten für ihre Generation mit einem fiktiven Einkommen von etwa 1.800 Euro, die Einrechnung von Kindererziehungszeiten und Versicherungszeiten nach Pensionseintritt in die erforderlichen 30 Beitragsjahre für die höhere Ausgleichszulage. Und schließlich die Auszahlung des Höherversicherungsbetrags für Erwerbseinkommen nach Pensionseintritt zusätzlich zur Ausgleichszulage. (Jutta Berger, 11.8.2017)