Weil ihre Arbeit hinter Gittern immer schwieriger werde, fordert die Justizwache-Gewerkschaft die Politik nun mittels Bürgerinitiative zum Handeln auf.

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Innsbruck – Seit Monaten weise man auf die akuten Missstände im Strafvollzug hin, doch "die Gespräche haben nicht so gefruchtet wie erhofft". Außer Lippenbekenntnissen sei bisher keine Antwort zu vernehmen gewesen. Die Gewerkschaft der Justizwachebeamten sieht sich daher gezwungen, andere Maßnahmen zu ergreifen. Am Montag wurden in Innsbruck zwei parlamentarische Bürgerinitiativen vorgestellt, mit der die Justizwache ihre Wünsche nun direkt ins Hohe Haus bringen will. Einmal geht es um die Befugnisse der Justizwachebeamten, die eine rechtliche Besserstellung verlangen. Im zweiten Fall geht es um die Reform des Strafvollzugsgesetzes, das den aktuellen Anforderungen nicht mehr gerecht werde.

Justizwache aufwerten

"Die Justizwache ist in vielen Bereichen rechtlich nicht so gut ausgestattet wie die Polizei", erklärt Gewerkschafter Erich Kleinhans die Forderungen. Man wolle der Exekutive keine Konkurrenz machen, brauche aber mehr Befugnisse, um den Alltag im Strafvollzug bewältigen zu können. Daher lautet eine zentrale Forderung die Aufnahme der Justizwache in das Sicherheitspolizeigesetz. Auch im Dienstrecht will man Änderungen, um etwa die Schwerarbeiterregelung übernehmen zu können. "Das Pensionsantrittalter liegt heute bei 65 Jahren, dabei sind viele schon mit 55 Jahren oder darunter ausgebrannt", so Kleinhans.

Eine weitere Forderung bezieht sich auf die Aufnahmekriterien. Die psychologischen Tests sollen transparenter und realitätsnah werden. Denn derzeit, so kritisiert die Gewerkschaft, scheitern viele Anwärter an dieser Hürde. Darüber hinaus regen die Gewerkschafter an, mehr Personal bereitzustellen, um auch hoheitliche Aufgaben wie etwa die Bewachung von Gerichtsgebäuden übernehmen zu können. Dass dies derzeit von privaten Sicherheitsdiensten erledigt wird, halten die beamten für fragwürdig. Derzeit gibt es in Österreich 3.300 Planstellen bei der Justizwache, mehr als 300 davon seien momentan nicht besetzt.

Strafvollzug verschärfen

Die zweite Bürgerinitiative verlangt nach einer Reform des Strafvollzugsgesetzes von 1969. Dieses sei nicht mehr zeitgemäß, da sich die Hintergründe der Häftlinge sehr verändert hätten. Vor allem die steigende Zahl Gefangener aus anderen Kulturkreisen stelle die Beamten vor neue Herausforderungen. Die Bedrohungsszenarien hätten deutlich zugenommen, und es würden immer mehr Häftlinge das Gewaltmonopol der Beamten nicht mehr anerkennen. Daher fordere man auch Verschärfungen und härtere Maßnahmen, um gegen Vollzugsstörer vorgehen zu können. Als Beispiel für falsch verstandenen Vollzug nannten die Gewerkschafter etwa Boxkurse für Häftlinge: "Wenn so etwas in der Anstalt angeboten wird, kommt das einer Provokation gleich."

Die Gewerkschafter werden nun im Bekannten- und Verwandtenkreis die jeweils nötigen 500 Unterschriften sammeln, damit die Bürgerinitiativen ins Parlament eingebracht werden können. Wer dabei helfen wolle, könne sich gern an die Arbeitnehmervertreter der GÖD wenden. Man hoffe, dass sich die neue Regierung nach der Wahl im Oktober dann ernsthaft mit den Forderungen der Beamten auseinandersetze. (Steffen Arora, 14.8.2017)