Karlsruhe/Bern – Im Zusammenhang mit dem Ankauf sogenannter Steuer-CDs aus der Schweiz hat die deutsche Bundesanwaltschaft Anklage gegen einen mutmaßlichen Spion aus dem Nachbarland erhoben. Der 54-jährige Daniel M. soll sich wegen des dringenden Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main verantworten, wie die Karlsruher Behörde am Mittwoch mitteilte.

M. wird vorgeworfen, die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung ausgespäht zu haben. In den vergangenen Jahren hatten mehrere Bundesländer immer wieder CDs mit Daten unter anderem zu Steuerbetrugsfällen gekauft. Dazu gehörte auch Nordrhein-Westfalen. Der nun angeklagte M. wurde bereits Ende April in Frankfurt am Main festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Der Fall sorgte bereits im Frühjahr für Schlagzeilen. Nun machte die Bundesanwaltschaft mit Erhebung der Anklage weitere Details bekannt.

Mitarbeiter der Finanzverwaltung ausgespäht

Der Beschuldigte wird verdächtigt, zumindest von Juli 2011 bis Februar 2015 im Auftrag eines Schweizer Geheimdiensts die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung und einige ihrer Mitarbeiter ausgespäht zu haben. Er soll spätestens Anfang Juli 2011 den Auftrag bekommen haben, Informationen über die Arbeitsweise deutscher Steuerbehörden im Zusammenhang mit dem Ankauf von Steuer-CDs zu beschaffen.

M. soll zunächst damit beauftragt worden sein, persönliche Daten von drei nordrhein-westfälischen Steuerfahndern zu erlangen. Konkret sei es um Geburtsdaten, Privatadressen und Telefonnummern gegangen, erklärte die Bundesanwaltschaft. M. habe diese Informationen über den Inhaber einer in Hessen ansässigen Sicherheitsfirma beschafft.

Festnahmebefehle bereits im Frühjahr 2012

Damit konnten die Schweizer Behörden laut Bundesanwaltschaft die Beamten strafrechtlich verfolgen. Die Schweizer Bundesanwaltschaft erweiterte demnach im Frühjahr 2012 die Ermittlungen auf die drei Steuerfahnder und erließ Festnahmebefehle gegen sie. M. erhielt den Ermittlungen zufolge für den Auftrag knapp 13.000 Euro, von denen er rund 10.000 Euro an seinen hessischen Geschäftspartner weiterleitete.

Er soll zudem nach einem Auftrag im Dezember 2012 eine Quelle in der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung platziert haben, deren Identität bisher unbekannt ist. Dafür wurde ihm laut der Karlsruher Behörde ein Aufwandshonorar von 90.000 Euro zugesagt. Es seien absprachegemäß 60.000 Euro ausgezahlt worden.

Davon sollen M. und sein Geschäftspartner jeweils 10.000 Euro behalten haben. Die restlichen 40.000 Euro sollen an bisher Unbekannte geflossen sein. Neben dem Geld für einzelne Aufträge erhielt M. laut den Ermittlungen über einen Zeitraum von bis zu einem halben Jahr monatlich pauschal 3.000 Euro von seinen Auftraggebern. (APA, 16.8.2017)