Das junge afghanische Ehepaar mit ihrer kleinen Tochter kurz nach der Ankunft in der Steiermark.

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Graz – "Nach zwanzig Monaten des Hoffens und Bangens", sagt der Internist Wolfgang Walther, "ist die Familie jetzt am Ende ihrer Kraft." Montag, gegen sechs Uhr in der Früh sei die Polizei erschienen und habe sie in Gamlitz aus der Flüchtlingsunterkunft abgeholt.

Die seinerzeit von Afghanistan in den Iran geflüchtete Familie – junge Eltern in den Mittzwanzigern, Großeltern, ein Kleinkind und der Bruder des Ehegatten – war im Jänner 2016 über die Balkanroute nach Österreich gekommen. Die kroatischen Behörden hatten ihren Weitertransport nach Slowenien organisiert, von dort wurden sie nach Österreich weitergeleitet, wo die Familie um Asyl ansuchte.

Zehntausende Flüchtlinge

Für die österreichische Behörde waren sie jedoch illegal eingereist. Die Flüchtlinge hätten bereits im ersten EU-Land, das sie betreten hatten, einen Asylantrag stellen müssen.

Zwischen Herbst 2015 und Frühjahr 2016 sind zehntausende Flüchtlinge über die Balkanroute nach Österreich eingereist. Zahlreiche Schutzsuchende suchten hier um ein Asyl an, für andere, die etwa über Kroatien eingereist waren, fühlte sich Österreich einfach nicht zuständig. Österreich beharrte auf dem Standpunkt, die Flüchtlinge hätten laut Schengen-Abkommen ihren Antrag auf Asyl bereits in Kroatien stellen müssen. Laut Dublin-III-Verordnung wäre ja immer jenes Land für das Asylverfahren verantwortlich, in dem die Flüchtlinge zuerst eingereist sind. Für Griechenland war das Dublin-Abkommen damals außer Kraft gesetzt worden.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Österreichs Ansicht nach Prüfung einer entsprechenden Klage nun in seinem Urteil vom 26. Juli bekräftigt. Flüchtlinge müssten also nach Kroatien zurück und dort um Asyl ansuchen.

Was nun auch jene Familie in Gamlitz in der Steiermark trifft. "Das wirklich Schlimme ist ja", sagt Wolfgang Walther, "dass es immer diejenigen erwischt, die sich sehr bemühen und auf dem besten Weg sind, sich hier voll zu integrieren. Sie versuchen alles, um hier aufgenommen zu werden." Der Vater habe in Blitzesschnelle Deutsch gelernt und fungiere nun bereits als Dolmetsch für andere Flüchtlinge bei deren Wegen zu den Behörden, zum AMS oder zur Ausbildungsstätte BFI.

"Kopftuch abgelegt"

"Die Mutter hat auch längst ihr Kopftuch abgelegt, sie wollte einfach demonstrieren, dass sie sich integrieren will, sie hat Schwimmkurse besucht, sie wollte hier einfach ankommen. Nach der wochenlangen Flucht und der drohenden Abschiebung nach Kroatien litt die junge Frau aber an Depressionen. Sie sollte mit einer Psychotherapie gerade an dem Tag beginnen, als sie abgeholt wurde. In Kroation hat sie auf psychische Behandlung keine Chance", bedauert der ehemalige Oberarzt und Internist Walther.

In den letzten eineinhalb Jahren hat Österreich bereits rund 500 Flüchtlinge "nach Kroatien rücküberstellt", sagt der Sprecher des Innenministeriums, Karl-Heinz Grundböck. Das EuGH-Urteil habe im Grunde aber keine bedeutenden Auswirkungen auf die Abschiebepraxis, der Gerichtshof habe im Grunde nur die Haltung Österreichs bestätigt, dass die Grenzübertritte jener aus Kroatien Kommenden de facto "illegal" gewesen seien.

Bundespräsident reagiert

Die Helfergruppe um den Mediziner Walther appelliert an das Innenministerium, dass es ja auch noch die Möglichkeit gebe, dass Österreich das Verfahren an sich zieht. Dazu will man sich im Innenministerium nicht äußern, es gehe nun um die eine Frage, ob das Verfahren in Österreich zu führen ist oder in Kroatien. Kroatien müsse ohnehin auch zustimmen.

Wie viele Flüchtlingen nach Kroatien rückgeführt werden, darüber gebe es keine aktuelle Statistik, diese werde erst im Nachhinein erstellt.

Als letzten Rettungsanker hat die Arge Flüchtlingspatenschaften nun Bundespräsident Alexander Van der Bellen eingeschaltet und um Hilfe gebeten. "Wir können natürlich nicht Gesetze ändern, aber wir haben sofort, als der Fall bei uns eingelangt ist, das Innenministerium darauf hingewiesen, den Fall noch einmal genau zu prüfen und auch auf die Dringlichkeit zu achten", sagt Präsidentensprecher Reinhard Pickl-Herk. (Walter Müller, 23.8.2017)